Bundeshaushalt um 4,8 Milliarden Euro entlastet Finanzreform der Krankenkassen verschafft Bund erhebliche Einsparungen

Berlin · Das Gesundheitsministerium legt den Entwurf zur Krankenkassen-Reform vor. Zwar werden Arbeitnehmer zunächst durch Wegfall des Pauschalbeitrags entlastet. Doch künftig dürfen die Kassen unbegrenzt Zusatzbeiträge nehmen.

Die geplante Finanzreform der Krankenkassen verschafft dem Bund erhebliche Einsparungen. Der Bundeshaushalt wird durch die neue Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen bis 2018 um 4,8 Milliarden Euro entlastet. Zudem rechnet die Bundesregierung ab 2015 mit sinkenden Beiträgen für die Krankenkassen. Dies geht aus dem Referentenentwurf des GKV-Finanzstrukturgesetzes hervor, der unserer Zeitung vorliegt.

Die Einsparungen kommen demnach zustande, weil die Krankenkassen künftig keine pauschalen Zusatzbeiträge mehr erheben werden, für die bislang ein Sozialausgleich aus Bundesmitteln gezahlt wurde. Zudem ergeben sich Einsparungen bei Hartz-IV-Empfängern. "Die bisherige Situation, dass einzelne Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben mussten, während viele Krankenkassen aufgrund ihrer Finanzsituation auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen verzichten konnten, hat zu einer ungewollten Dominanz des Preiswettbewerbs geführt", heißt es im Entwurf.

Im Kern der Reform steht die geplante Senkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent. Denn der alleine von den Kassenmitgliedern getragene Anteil von 0,9 Punkten soll entfallen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen künftig je die Hälfte — also 7,3 Prozent. Das wird bei Kassen, die mit dem Geld auskommen, auch tatsächlich zu einer Entlastung für die Mitglieder führen. Zu den Kassen, die möglicherweise entsprechenden Spielraum haben, zählen die Techniker Kasse und einige Betriebskrankenkassen. Manche überweisen schon in diesem Jahr bis zu 150 Euro zurück an ihre Mitglieder.

Doch die vielen Kassen, die mit dem auf 14,6 Prozent gesenkten Beitrag nicht auskommen, dürfen künftig von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Insgesamt geht der Entwurf von einer Lücke von elf Milliarden Euro aus. Anders als beim früheren Zusatzbeitrag ("Acht Euro für alle Mitglieder einer Kasse") soll der neue Zusatzbeitrag prozentual in Abhängigkeit vom Einkommen erhoben werden. Experten rechnen in wenigen Jahren mit Zusatzbeiträgen von mindestens 1,5 Prozent des Bruttogehalts. Die Mitglieder müssen diesen alleine tragen. Forderungen aus der SPD, den Zusatzbeitrag zu begrenzen, wurden nicht aufgenommen.

Grundsätzlich werden durch die Reform künftige Kostensteigerungen im Gesundheitssystem allein bei den Kassenmitgliedern landen. Da der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben ist, werden sich die Kassen das zusätzliche Geld, das sie benötigen, bei den Versicherten holen.

Mit dem Gesetz bringt die große Koalition auch die Gründung eines Instituts für Qualitätssicherung auf den Weg. Die neue Einrichtung soll die Versorgung und Behandlung von Patienten auf ihre Qualität prüfen. Es geht vor allem um die in den vergangenen Jahren in die Kritik geratenen Methoden von Kliniken. Die Kassen haben den Krankenhäusern immer wieder vorgeworfen, dass sie zu viel und in Teilen nicht nach hohen Qualitätsansprüchen operieren. Diese Über- und Fehlversorgung soll beseitigt werden.

Wie die Krankenhäuser in den Qualitätstests in einzelnen Bereichen abschneiden, soll im Internet veröffentlicht werden. Das neue Institut soll die Krankenversicherung jährlich bis zu 14 Millionen Euro kosten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die mehrfach die Kritik der Kassen bemängelt hat, begrüßt das neue Institut. Hauptgeschäftsführer Georg Baum sagte: "Mit dem Institut sollten vor allem die von den Krankenkassen erstellten unzulänglichen Krankenhausvergleiche ad absurdum geführt werden."

(qua)
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