Brüssel Kranke Beamte erhalten Geld für entgangenen Urlaub

Brüssel · Wer als Beamter krankheitsbedingt seinen Urlaub nicht nehmen kann, darf auf Geld hoffen – sofern er in den Ruhestand tritt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt im Fall eines Feuerwehrmannes aus Frankfurt entschieden (Az. C-337/10). Die höchsten EU-Richter stellten klar, dass der im Beamtenrecht vorgesehene Verfall des Urlaubs nicht rechtens ist. Der Anspruch auf finanziellen Ausgleich beschränkt sich jedoch auf den von der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen Mindesturlaub von vier Wochen.

Der Feuerwehrmann war 2007 bis 2009 wegen Krankheit dienstunfähig. Mitte 2009 trat er in den Ruhestand und verlangte 16 800 Euro für insgesamt 86 Tage nicht genommenen Urlaub. Die Stadt Frankfurt wollte nicht zahlen. Sie argumentierte mit dem deutschen Beamtenrecht, das keinen finanziellen Ausgleich für krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub vorsehe. Dieser müsse bis neun Monate nach Ende des Urlaubsjahres angetreten werden – oder verfalle.

Die höchsten EU-Richter entschieden nun, dass dies nicht rechtens ist. Die Richtlinie der EU über die Arbeitszeit gelte "für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche", also auch für Beamte. Sie sieht vor, dass der bezahlte Mindestjahresurlaub dann durch eine Geldzahlung ersetzt werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

(RP)
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