Berlin Korrupten Ärzten droht künftig Haftstrafe

Berlin · Die nervenaufreibenden Diskussionen innerhalb der SPD über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hinter sich gelassen. Gestern meldete er sich nun mit dem Entwurf einer Verschärfung des Anti-Korruptionsgesetzes im Gesundheitssektor zurück. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, müssen bestechliche Ärzte, Physiotherapeuten oder Apotheker künftig in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Das Kabinett hat den entsprechenden Entwurf des Justizministeriums gestern verabschiedet und in die parlamentarische Beratung gegeben.

Die vorgesehenen Änderungen im Strafgesetzbuch sollen demnach für alle Heilberufe gelten, für die eine staatlich anerkannte Ausbildung vorausgesetzt wird. Darunter fallen also neben Kassen- und Privatärzten, Physiotherapeuten und Apothekern auch Zahnärzte, Tierärzte, Krankenpfleger oder Logopäden. Wird ihnen Bestechlichkeit nachgewiesen, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, maximal fünf Jahre in schweren Fällen.

2012 hatte der Bundesgerichtshof eine Lücke im Regelwerk festgestellt und eine Grundsatzentscheidung getroffen. Denn bisher konnten bestechliche Kassenärzte nicht bestraft werden. In dem Fall ging es um Zahlungen einer Pharmavertreterin an Kassenärzte, die dafür Medikamente des Herstellers verschrieben, für den sie tätig war. Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese Lücke nun schließen.

"Korruption im Gesundheitswesen untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", sagte Justizminister Maas. Patienten hätten ein Recht darauf, dass sie die beste Versorgung erhielten und nicht die, welche dem Arzt Vorteile bringe. Das Gesetz schütze aber auch die ehrlichen Ärzte. Klare Regeln geben den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, gegen die "schwarzen Schafe" einzuschreiten. Künftig werde jedoch nichts unter Strafe gestellt, was heute bereits als berufliche Kooperation erlaubt sei.

Lob für die geplanten Neuregelungen kam erwartungsgemäß von den Innungskrankenkassen. Sie haben ein wirtschaftliches Interesse daran, dass nicht etwa wegen unerlaubter Absprachen teurere Medikamente verschrieben werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung zeigte sich skeptischer. Der Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen kritisierte, im Gesetzentwurf fehlten klare Abgrenzungen, wo Korruption beginne. Kooperationen im Sinne der Patienten dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

(jd)
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