Rechtsgutachten Der „Soli“ muss weg — auf die eine oder auf die andere Weise

Meinung · Der Solidaritätszuschlag ist ab 2020 verfassungswidrig. Dieses Fazit des Gutachters Hans-Jürgen Papier kommt nicht unerwartet, schließlich hat ihn die FDP damit beauftragt. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist aber auch nicht irgendwer.

 Seit Jahren in der Kritik: der Solidaritätszuschlag.

Seit Jahren in der Kritik: der Solidaritätszuschlag.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die meisten seiner Kollegen kommen zum selben Urteil. Der Fortbestand des „Soli“ nach dem Ende des Solidarpakts II widerspricht den Vorgaben des Grundgesetzes. Denn eine Sondersteuer darf der Bund nur für einen außerordentlichen Zweck erheben und auch nur, bis dieser Zweck erfüllt ist. 30 Jahre nach der Einheit ist der Erhebungszweck „Aufbau Ost“ entfallen. Wenn Ostdeutschland dauerhaft nicht zum Westen aufschließt – danach sieht es leider aus – muss die Regierung zum Ausgleich der Lebensverhältnisse allgemeine Steuermittel einsetzen. In der Praxis nutzt die Regierung die „Soli“-Einnahmen ja auch längst nicht mehr, um damit konkrete Projekte in Ostdeutschland zu finanzieren. Die jährlich 20 Milliarden Euro, die der „Soli“ in die Kassen des Bundes spült, fließen in den allgemeinen Haushalt und werden für alles Mögliche verwendet.

Der „Soli“ soll aber nach dem Willen der Koalition ab 2021 nur für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen, die reichsten zehn Prozent sollen ihn weiter bezahlen. Die SPD nutzt den „Soli“ für ihre sozial- und verteilungspolitischen Interessen, die Union hat ihr in den Koalitionsverhandlungen nachgegeben. Das Thema zieht als Wahlkampfschlager, das ist zu spüren.

Die oberen zehn Prozent der Steuerzahler, das sind aber nicht nur Einkommensmillionäre, sondern auch Facharbeiter, leitende Angestellte und vor allem Mittelständler. Sie werden tausende Verfassungsklagen einreichen, weil sie den „Soli“ weiterzahlen sollen, die große Masse der übrigen Steuerzahler aber nicht. Dass sie vor Gericht in einigen Jahren Erfolg haben werden, ist nicht unwahrscheinlich. Die Regierung geht also ein großes Risiko ein. Sie könnte verpflichtet werden, die zu viel gezahlten Steuern irgendwann an die Bürger zurückzahlen zu müssen.

Der „Soli“ sollte daher komplett entfallen. Mindereinnahmen von 20 Milliarden Euro im Jahr könnten bei einem Haushalt von über 300 Milliarden Euro im Jahr auf der Ausgabenseite durch Einsparungen ausgeglichen werden, wenn man die Kraft und den Willen dazu hat.

Will die Regierung das nicht – auch in der Union zeigt sich, dass sie entgegen aller Wahlkampfsprüche in Wahrheit gar nicht willens ist, auf die Einnahmen aus dem „Soli“ zu verzichten – müsste sie ihn in den Einkommensteuertarif integrieren. Der Fortbestand des „Soli“ würde damit verfassungskonform und die Bürger könnten nichts dagegen ausrichten – außer andere Parteien zu wählen.

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