Kommentar zum Bäcker-Urteil Ein gerechtes Bäcker-Urteil

Meinung | Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Sonntagsverkauf von Brot und Brötchen eine Entscheidung mit Augenmaß getroffen. Sie ist kundenfreundlich, sie ist im Interesse vieler mittelständischer Betriebe, und sie ist konsequent mit Blick auf die Wettbewerbsbedingungen, unter denen in Deutschland Sonntagsverkauf von Backwaren möglich ist.

Der Streit darum, ob ein Brötchen eine in einer Bäckerei zubereitete Speise ist oder nicht, ist eine philosophische Frage. Sie mag auch zentral gewesen sein für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, aber sie ist im Grunde nicht der Kernpunkt der Diskussion.

Wenn die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beklagt, es müssten gleiche Bedingungen für alle gelten, was ist dann mit Tankstellen, mit den Shops in den Bahnhöfen? Der größte Konkurrent des Kleinbetriebs ist nicht der Wettbewerber aus der Branche, der sich Stuhl und Tisch hinstellt, sondern die Tankstelle nebenan, deren Pächter jederzeit verkaufen kann, ohne Rücksicht auf Ladenöffnungszeiten. Wer gleiches Recht für alle fordert, kann die Branchenfremden nicht ausklammern. Am besten wäre es, man würde auch jenen, die nicht ein Café neben der Bäckerei betreiben wollen, die gleichen Möglichkeiten einräumen.

Abseits dieser Argumentation gilt: Die Entscheidung des BGH wird kein Firmensterben derer auslösen, die sonntags aus Platz- oder anderen Gründen keine Tische und Stühle aufstellen. Wer während der ganzen Woche Brot und Brötchen beim Bäcker seines Vertrauens kauft, wird in den meisten Fällen kaum zum Konkurrenten gehen, nur weil er da noch Stunden später reinkommt. Und wer das als Bäcker nennenswert spürt, kann seine Öffnungszeiten immer noch verschieben. Die Freiheit hat er schon heute.

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