Existenzielles Urteil Die Umwelthilfe springt ein, wo der Staat versagt

Meinung | Berlin · Die Deutsche Umwelthilfe hat einen für sie existenziellen Sieg vor dem Bundesgerichtshof errungen. Wäre der Kläger vor Gericht durchgekommen, hätte das nicht nur für die Umweltorganisation verheerende Folgen gehabt.

 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe (l) demonstriert zusammen mit anderen Menschen für ein Dieselfahrverbot in Aachen. (Archivbild)

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe (l) demonstriert zusammen mit anderen Menschen für ein Dieselfahrverbot in Aachen. (Archivbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Gericht wies die Klage eines Stuttgarter Autohändlers ab, deren Zielsetzung es war, der Organisation das Klagerecht grundsätzlich zu entziehen. Das Vorgehen der Umwelthilfe diene hauptsächlich der Gewinnerzielung und eben nicht dem Umwelt- oder Verbraucherschutz, hatte der Kläger argumentiert. Wäre er damit vor Gericht durchgekommen, hätte die Umwelthilfe ihren Laden schließen müssen. Der Schaden wäre aber noch viel größer gewesen, weil dann die gesamte bisherige Arbeit und die grundsätzliche Rolle der Umweltorganisation höchstrichterlich diskreditiert worden wäre. Das hätte auch die wichtige Arbeit anderer Nichtregierungsorganisationen infrage gestellt.