Darmstadt Kein Schadenersatz für abgelehnte dicke Job-Bewerberin
Darmstadt · Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte vor dem Darmstädter Arbeitsgericht mit ihrer Klage auf 30 000 Euro.
13.06.2014
, 10:20 Uhr
Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Für das Gericht war zudem nicht bewiesen, dass die Klägerin in erster Linie wegen ihres vermeintlichen Übergewichtes erfolglos auf Jobsuche war. Die Frau wiegt 83 Kilo und ist 1,70 Meter groß.