Arbeitsrecht Kein Lohn für Dauer-Praktikantin

Bochum/Hamm · (dpa) Die Dauer-Praktikantin eines Bochumer Supermarktes bekommt nun doch keinen Arbeitslohn. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hob ein Urteil der ersten Instanz auf. Darin hatte das Arbeitsgericht Bochum einer Frau für ein knapp achtmonatiges Praktikum eine Nachzahlung von 17 281,50 Euro zugesprochen.

Dagegen hatte der damalige Marktbetreiber Berufung eingelegt. Die Richter am LAG gaben ihm jetzt Recht. Es sei kein Arbeitsverhältnis begründet worden. (Az.: 127-009-14)

(RP)
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