Debatte um 2G Kein Getesteter muss draußen bleiben

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen gelten seit Anfang des Monats weitere Lockerungen. Gastronomen und Händler begrüßen die neuen Regeln. Eine ­2G-Option, wie es sie beispielsweise in Hessen gibt, lehnen sie ab.

 In diesem Restaurant im thüringischen Erfurt gilt verpflichtend die 2G-Regel. In NRW ist das derzeit kein Thema.

In diesem Restaurant im thüringischen Erfurt gilt verpflichtend die 2G-Regel. In NRW ist das derzeit kein Thema.

Foto: dpa/Martin Schutt

In Nordrhein-Westfalen gilt wie überall das Hausrecht. Das erlaubt beispielsweise jedem Ladenbesitzer, nur jene Kunden in sein Geschäft zu lassen, die ihm genehm sind. Wenn er Menschen, die weder gegen Covid-19 geimpft noch von der Krankheit genesen sind, nicht in seinem Laden haben möchte, dann kann er sie vom Einkauf ausschließen. Aber das ist wohl eher Theorie, und mit solchen Gedanken beschäftigen sich zumindest große Teile der nordrhein-westfälischen Wirtschaft auch gegenwärtig nicht.

Im Gegenteil: „Wir begrüßen die Regeln, die wir in Nordrhein-Westfalen haben. Für uns funktionieren sie gut“, sagte ein Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) NRW auf Anfrage unserer Redaktion. Die Zahlen seien seit Wochen sehr stabil, die Gastronomen in Nordrhein-Westfalen wollten allen Kunden ein Angebot machen, „auch den Getesteten“. „Aber natürlich würden auch wir uns freuen, wenn wir eine möglichst hohe Immunisierungsquote erreichen, weil wir damit dem Ziel näher kommen, auf sämtliche Zulassungsbeschränkungen verzichten zu können“, so der Sprecher.

Seit Anfang des Monats ist die neue Corona-Schutzverordnung in NRW in Kraft. Demnach gibt es seit dem 1. Oktober unter anderem die Möglichkeit, auf die Maskenpflicht im Freien zu verzichten, und die Option, einen PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests zu ersetzten. Außerdem sieht die Neuauflage der Verordnung Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter vor. Beispielsweise sind in der Innengastronomie keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich. Beides wird jetzt nur noch empfohlen. Was blieb, ist die Maskenpflicht, wenn man den eigenen Platz verlässt. Bei Großveranstaltungen (Sportevents, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) ist die Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern entfallen. Bei Großveranstaltungen im Freien wird die Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen wird.

Die Verordnung gilt bis zum 29. Oktober. Zumindest in den nächsten zwei Wochen wird sich also wohl nichts ändern. Auch nicht wegen der Debatte um 2G, die durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt in Hessen angestoßen worden ist. Dort war eine Klage gegen die Ungleichbehandlung von Gastronomen, Veranstaltern, Hoteliers und anderen auf der einen und dem Einzelhandel auf der anderen Seite erfolgreich. Ergebnis: Der Handel kann jetzt auch 2G anwenden und darf Getestete außen vor lassen. Was wohl nicht passieren wird, weil die Kontrollen nur schwer umsetzbar wären und man beispielsweise im Lebensmittelhandel Ungeimpften wohl auch den Zutritt kaum verwehren könnte. Und wenn, dann nur, wenn Getestete zumindest mit Maske einkaufen dürften, während diese den Geimpften und Genesenen erspart bliebe. Das wäre eine Möglichkeit.

In NRW gibt es dem Gesundheitsministerium zufolge auch noch keine Anfrage aus dem Einzelhandel wegen 2G. „In NRW gilt derzeit für verschiedene Angebote eine verpflichtende 3G-Regelung. Hierbei gelten Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Angeboten nur für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen“, so ein Sprecher des Ministeriums.

Für Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, ist die Diskussion um 2G oder 3G ohnehin überzogen. „3G wäre eigentlich das Thema“, erklärte Achten auf Anfrage. Entsprechende Regeln würden aus seiner Sicht aber nur dann Sinn ergeben, wenn gleichzeitig Masken- und Abstandspflicht wegfielen. „Wir könnten uns beispielsweise vorstellen, dass bei einem Kundenberatungsgespräch im Handel die Maskenpflicht entfallen könnte. Aber nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch für Getestete“, so Achten. 

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