Frankfurt Kartellamt: Asklepios verstößt gegen Auflagen
Frankfurt · Das Bundeskartellamt hat Asklepios die geplante Aufstockung seiner Anteile an Rhön-Klinikum verboten. Die Behörde habe den beabsichtigten Anteilsausbau auf bis zu 10,01 Prozent an dem Krankenhauskonzern nachträglich untersagt, teilte das Kartellamt gestern mit.
31.07.2013
, 00:00 Uhr
Asklepios würde die Auflage nicht erfüllen, die Harzklinik in Goslar sowie das Medizinische Versorgungszentrum dort an einen unabhängigen Krankenhausträger zu verkaufen.