Kassel Jobcenter muss nicht für Cello-Leihe zahlen

Kassel · Jobcenter müssen Schülern nicht die Leihgebühr für ein im Musikunterricht erforderliches Cello bezahlen. Zwar muss die Behörde Kindern aus Hartz-IV-Familien die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben fördern.

Die Leihgebühr für ein Musikinstrument sei darin aber nicht eingeschlossen, urteilte gestern das Bundessozialgericht (AZ: B 4 AS 1/13 R).

(epd)
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