Kassel Jobcenter muss nicht für Cello-Leihe zahlen
Kassel · Jobcenter müssen Schülern nicht die Leihgebühr für ein im Musikunterricht erforderliches Cello bezahlen. Zwar muss die Behörde Kindern aus Hartz-IV-Familien die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben fördern.
11.09.2013
, 09:49 Uhr
Die Leihgebühr für ein Musikinstrument sei darin aber nicht eingeschlossen, urteilte gestern das Bundessozialgericht (AZ: B 4 AS 1/13 R).