Millionen Fälschungen im Umlauf So schützen Sie sich vor Inkasso-Betrügern

Service | Düsseldorf · Im August ist die Zahl der gemeldeten Fake-Inkasso-Schreiben stark gestiegen. Millionen gefälschte Forderungen befinden sich im Umlauf, schätzt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Woran man erkennt, dass ein Schreiben gefälscht ist und wie man sich richtig verhält.

 Fake-Inkasso-Schreiben sind millionenfach im Umlauf.

Fake-Inkasso-Schreiben sind millionenfach im Umlauf.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Katze lässt das Mausen nicht, besagt ein altes deutsches Sprichwort. Das gilt auch für Betrüger, die gefälschte Inkasso-Schreiben verschicken. Sie hören nicht auf, es zu versuchen. Mit den falschen Zahlungsaufforderungen wollen die Betrüger erreichen, dass ihre Opfer ihnen Geld überweisen. Bürger, die ein gefälschtes Inkasso-Schreiben aus dem Briefkasten holen, fallen oft aus allen Wolken. Angeblich hätten Sie eine Rechnung trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt, steht in den Briefen. Nun müssten sie den Rechnungsbetrag und eine zusätzliche Gebühr an das Inkasso-Unternehmen überweisen. Laut Verbraucherzentrale NRW sind das meist Beträge von 200 bis 300 Euro.

Woran erkennt man falsche Inkasso-Schreiben?

Auf den ersten Blick sehen die Fälschungen echten Schreiben ähnlich. Bei genauerem Hinschauen gibt es aber einige Anhaltspunkte, an denen man die meisten Fälschungen erkennen kann: Gefälschte Inkasso-Schreiben sind oft voll von Grammatik- und Rechtschreibfehlern. Ist ein Schreiben also in schlechter Sprache verfasst, kann man fast sicher von einer Fälschung ausgehen. Reale Inkasso-Unternehmen stellen sich selten so stümperhaft an. Zudem sind deutsche Inkasso-Unternehmen in Deutschland registriert und haben somit auch ein deutsches Konto. Dagegen verlangen Betrüger oft Zahlungen auf ausländische Konten. Erkennbar ist das an den ersten beiden Stellen der IBAN. Die lauten bei deutschen Konten immer „DE“. Steht dort ein anderer Ländercode, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrugsversuch.

Inkasso-Unternehmen müssen in Deutschland einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister haben. Ob die Firma, von der das Schreiben ausgeht im Register eingetragen ist, lässt sich online unter www.rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen. Dabei muss man darauf achten, dass man das betreffende Unternehmen exakt richtig schreibt. Ist der Absender des Briefes nicht registriert, handelt es sich um eine Fälschung. Der BDIU hat auf seiner Internetseite zudem eine Liste mit den häufigsten Betrüger-Firmen aufgestellt. Ist eine Firma dort zu finden, ist ihr Schreiben ein Betrugsversuch. Viele Fake-Inkasso-Betriebe behaupten außerdem, Mitglied des BDIU zu sein. Auf der Homepage des Verbands gibt es daher eine Liste der Mitglieder. Sollte das Unternehmen dort nicht zu finden sein, dies aber trotzdem behaupten, handelt es sich ebenfalls um eine Fälschung. Bevor man die Echtheit des Briefes im Rechtsdienstleistungsregister überprüft, lohnt sich ein Blick auf den Grund der Forderung. Oft schreiben Betrüger, der Empfänger habe eine Zahlung an eine Glücksspielfirma nachzuholen.

Was ist ein einfacher Test?

Wenn einem der Grund für eine verlangte Zahlung unbekannt ist, ist das ein Indiz für einen versuchten Betrug. Bürger sollten grundsätzlich versuchen, den Überblick zu behalten, welche Rechnungen noch beglichen werden müssen, um unberechtigte Forderungen erkennen zu können. Das mag manchmal schwer sein wie beispielsweise bei Menschen mit einer privaten Krankenversicherung, bei denen zeitweise viele Rechnungen eingehen können, ist aber trotzdem der beste Schutz.

Wie verhält man sich bei einem Betrugsversuch richtig?

Wer den Verdacht hat, dass es sich bei seinem Brief um einen Betrugsversuch handeln könnte, sollte auf keinen Fall Geld überweisen. Stattdessen sollte er überprüfen, ob es sich tatsächlich um ein Fake-Schreiben handelt. Dazu empfiehlt der BDIU, im Zweifel auch den vermeintlichen Auftraggeber des Inkasso-Unternehmens zu kontaktieren und sich nach der Zahlung zu erkundigen. Auch der BDIU oder die Verbraucherzentrale können helfen. Das angebliche Inkasso-Unternehmen sollte man dagegen nicht anschreiben oder anrufen. „Die Betrüger haben oft lange Adresslisten, die sie einfach abarbeiten. Wenn die feststellen, dass jemand auf ihre Schreiben reagiert, hat der am Ende keine Ruhe mehr und kriegt immer mehr Post“, sagt ein Sprecher des BDIU. Ist man sich sicher, dass es ein Betrugsversuch ist, kann man diesen bei der Polizei anzeigen. Dazu rät auch die Verbraucherzentrale in einigen Fällen. Bei Massenschreiben könne man aber davon ausgehen, dass die Polizei bereits informiert ist. Die Zahlungsaufforderung kann man dann einfach ignorieren.

Was ist, wenn man auf die Betrüger reingefallen ist?

Wer den Betrügern auf den Leim gegangen ist und das Geld überwiesen hat, kann sich laut BDIU wenig Hoffnungen machen, sein Geld wiederzusehen. Zwar erstatte der Verband für jedes Fake-Unternehmen Anzeige, die Staatsanwaltschaft nehme aber aus Sicht des BDIU zu selten Ermittlungen auf. So könnten die Betrüger ungestört weitermachen und die Geschädigten blieben auf ihren Verlusten sitzen.

Ist jetzt jedes Inkasso-Schreiben unglaubwürdig?

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen appelliert an die Bürger, nicht jedes Inkasso-Schreiben, das sie bekommen pauschal zu ignorieren. Es gebe nach wie vor viele echte Zahlungsaufforderungen, denen die Menschen dann auch nachkommen müssten. Andernfalls drohten weitere finanzielle Konsequenzen. Es sei also wichtig, für jeden Einzelfall genau zu prüfen, ob das Schreiben seriös ist.

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