Haushalt In Köln gilt wieder die Bettensteuer

Köln (RP) Köln hat die sogenannte Bettensteuer wieder eingeführt. Die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen in der Domstadt beträgt fünf Prozent des Übernachtungspreises. Eingetrieben wird sie durch den Anbieter der Beherbergung.

Dieser führt sie an die Stadt ab. 2012 war die im Jahr 2010 eingeführte Steuer ausgesetzt worden, da das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig es für unzulässig erklärt hatte, dass die Abgabe auch für berufliche Übernachtungen galt. Die Stadtverwaltung Köln hat ihre Satzung nun geändert.

(RP)
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