Kaum Verbesserungen durch neues Gesetz Nur zwei Prozent der Langzeitarbeitslosen erhalten Weiterbildungsangebote

Exklusiv | Berlin · Trotz der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes Anfang 2019 haben seitdem auf ein Jahr bezogen lediglich rund zwei Prozent der arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher eine von den Job-Centern finanzierte berufliche Weiterbildung erhalten. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor.

 Job-Center in Köln.

Job-Center in Köln.

Foto: dpa/Oliver Berg

Damit ist die jährliche Teilnahmequote gegenüber den Jahren vor der Einführung des Gesetzes nicht gestiegen. Auch die Ausgaben für mehr Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose bleiben der Antwort zufolge deutlich hinter den ursprünglichen Planungen zurück: Während die Regierung von Mehrkosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro 2019 und 220 Millionen Euro 2020 ausgegangen war, lagen die tatsächlichen Mehrausgaben 2019 bei nur 60 Millionen Euro. Im Corona-Jahr 2020 wurden sogar 21 Millionen Euro weniger ausgegeben als 2018 vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes.