EZB-Urteil Sinn: "Das ist ein bedauerlicher Fehler des EuGH"

München · Ifo-Chef Hans-Werner Sinn hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) scharf kritisiert.

Wer ist Hans-Werner Sinn?
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"Das ist ein bedauerlicher Fehler des Gerichts", sagte Sinn am Dienstag in München. Anders als vom Gericht dargestellt, überschreite die EZB sehr wohl ihre Kompetenzen und betreibe Wirtschaftspolitik. Der Ökonom bezeichnete die Argumentation des Gerichts als nicht nachvollziehbar und appellierte an das Bundesverfassungsgericht, sich bei der nun anstehenden Entscheidung "nicht beirren" zu lassen.

Der EuGH hatte am Dienstag entschieden, dass die EZB zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen darf (Rechtssache C-62/14). Ein entsprechendes Programm der Notenbank von 2012 sei rechtmäßig, urteilten die Richter. Konkret ging es um den EZB-Beschluss aus dem Sommer 2012, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten.

(dpa)
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