Handel in Corona-Zeiten Bayern erlaubt Selbsttests vor und in Läden

Düsseldorf · Ab Montag gelten in Bayern neue Regeln für den Einkauf. Die Handelsbranche im Land ist entsetzt über das, was die Landesregierung beschlossen hat. Kunden sollen sich im Geschäft testen können.

 Ein Testreifen für einen Corona-Test (Symbolbild).

Ein Testreifen für einen Corona-Test (Symbolbild).

Foto: dpa/Jens Büttner

Selbsttests vor oder in dem Laden „unter Aufsicht des Betreibers“ – diese neue Wendung gilt ab Montag beim Einsatz von Selbsttests für Kunden im bayerischen Einzelhandel. Das heißt: Wer dort shoppen will, kann neben den gängigen Verfahren (PCR-Test oder professioneller Schnelltest durch geschultes Personal im Labor oder Testzentrum beziehungsweise testierte Selbsttests) auch unmittelbar vor dem Einkauf sich selbst testen. Kunden könnten ihre Tests selbst mitbringen, alternativ stehe den Einzelhändlern die Möglichkeit offen, Schnelltests anzubieten, hat das bayerische Wirtschaftsministerium mitgeteilt.

Im bayerischen Einzelhandel hat das gewaltigen Ärger ausgelöst. „Die Händler schlagen die Hände über dem Kopf zusammen und sagen: Wie soll das gehen, und wo sollen wir so viele Tests herholen?“, sagte Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des bayerischen Handelsverbandes, am Sonntag unserer Redaktion. Solche Verfahren seien vor großen Märkten möglich, bei denen auf den Parkplätzen Testzentren aufgebaut werden könnten, aber nicht bei kleinen Händlern in der Innenstadt, so Ohlmann.

Zudem ist offenbar nicht geklärt, wer die Verantwortung dafür tragen soll, ob der Test ordnungsgemäß durchgeführt wird und der Kunde nicht doch positiv ist. Und: Tests werden nicht protokolliert, weshalb der Kunde im nächsten Laden schon wieder testen muss. „Dadurch wird das Einkaufen noch schwieriger“, sagt Ohlmann. Bundesweit begrüßen Händler zwar grundsätzlich, dass bei einem negativen Corona-Test die Menschen wieder einkaufen können. Aber sie klagen auch darüber, dass das Shoppen unter erschwerten Bedingungen viele vom Einkaufsbummel in den Städten abhalte.

In Nordrhrein-Westfalen jedenfalls ist das Verfahren mit Tests unmittelbar vor dem Betreten eines Landelokals nicht erlaubt. Hier kann man zwar auch mit einem Selbsttest einkaufen, aber der muss „unter Aufsicht von fachkundigem oder geschultem Personal in einer zugelassener Teststelle“ vorgenommen worden sein. Und diese Teststelle muss diesen Test auch nachweisen. Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums bestätigte am Sonntag auf Anfrage, dass Eigenanwendungen durch Kundinnen und Kunden vor dem oder gar im Geschäft derzeit nicht möglich seien.

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