Berlin Handel bietet 70 Prozent Rabatt

Berlin · Der Winterschlussverkauf startet: Worauf Verbraucher achten sollten.

Mit Schnee, Kälte und Rabatten von bis zu 70 Prozent hat der freiwillige Winterschlussverkauf im Einzelhandel begonnen. Das Winterwetter komme gerade richtig, sagte ein Sprecher des Handelsverbands Deutschland (HDE): "vom Zeitpunkt her ein Volltreffer." Warme Jacken, Mützen oder Schals würden vor allem dann gekauft, wenn sie akut gebraucht würden, so der HDE-Sprecher. Andererseits schreckten die glatten Straßen aber auch Einkäufer vom Bummeln ab.

Besonders die Modehäuser wollen im Winterschlussverkauf in ihren Lagern Platz für die Frühjahrskollektionen schaffen. Experten erwarten die stärksten Preissenkungen bei warmer Kleidung, nachdem der anfangs milde Winter den Absatz deutlich gebremst hat. "Hier sind noch viele Schnäppchen zu machen", sagte der HDE-Sprecher. In diesem Jahr profitiere aber auch der Sporthandel besonders: "Schlitten gehen jetzt gut."

Der zweiwöchige Winterschlussverkauf (WSV) ist seit dem Fall des Rabattgesetzes 2001 freiwillig. Die meisten Händler und viele Kunden orientieren sich aber weiter an der Schnäppchen-Zeit. Worauf Verbraucher achten sollten:

Ein Umtauschrecht gibt es für fehlerfreie Ware nicht. Zwar nehmen Händler die Ware oft kulanterweise zurück, aber bei Rabattaktionen gilt dies meist nicht. Deshalb sollten Verbraucher vor dem Kauf nachfragen, welche Tausch- oder Rückgabe-Kriterien gelten.

Wer nach dem Kauf Fehler an der Ware entdeckt, kann auch bei Ware, die er zum reduzierten Preis gekauft hat, Besserung beanspruchen — bis zu zwei Jahre nach dem Kauf, und zwar in Form von Neulieferung oder Reparatur. Alternativ kommt auch eine weitere Kaufpreis-Minderung infrage.

Innerhalb des ersten halben Jahres gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Danach muss der Käufer nachweisen, dass die Ware von vorneherein fehlerhaft war. Und: Der Käufer kann nur Mängel beanstanden, die vorher vom Verkäufer nicht angezeigt wurden.

(DPA)
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