Karlsruhe Haftung bei Hausverkauf ist begrenzt worden

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schadenersatz nach dem Verkauf von Grundstücken und Häusern begrenzt. Wenn Kosten für die Beseitigung eines Mangels unverhältnismäßig hoch seien, sei der Schadenersatz des Verkäufers auf den Betrag begrenzt, den die Immobilie durch den Mangel an Wert verloren hat.

Unverhältnismäßig sei es, wenn die Mangelbeseitigung doppelt so viel koste wie die Wertminderung betrage (Az. V ZR 275/12). Im konkreten Fall hatte die Klägerin für 260 000 Euro ein Haus in Berlin gekauft und nach der Übergabe Hausschwamm festgestellt. Im ersten Prozess erstritt sie 135 000 Euro Schadenersatz, im zweiten forderte sie weitere 500 000 Euro für die Sanierung und hatte zunächst Erfolg. Der BGH hob aber das Urteil des Kammergerichts Berlin auf. Jetzt wird neu verhandelt.

(dpa)
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