US-Gericht fordert Stellungnahme der US-Regierung an Hängepartie bei Glyphosat geht weiter

Leverkusen · Im Streit um die Glyphosat-Klagen fordert der Supreme Court den Rat der US-Regierung an. Der Bayer-Konzern wertet das als gutes Zeichen, die Aktie legt leicht zu. 2022 soll nun die Entscheidung über die Revision fallen.

 Unkraut-Vernichter Glyphosat.

Unkraut-Vernichter Glyphosat.

Foto: dpa/Haven Daley

Das vorgezogene Weihnachtsgeschenk für Bayer fällt aus. Der Chemiekonzern muss sich bei der Frage, was aus den Glyphosatklagen in den USA wird, weiter gedulden. Der Supreme Court entschied am Montag noch nicht, ob er Bayers Revision annimmt. Stattdessen forderte der oberste Gerichtshof die US-Regierung zu einer Einschätzung auf, ob er Bayers Antrag auf Revision im Fall des kalifornischen Klägers Edwin Hardeman annehmen soll. In den kommenden Monaten wird nun die US-Generalstaatsanwältin die Stellungnahme der US-Regierung einreichen.

Bayer hatte drei Verfahren erstinstanzlich verloren und wurde zu hohem Schadenersatz verurteilt, die Aktie war immer wieder auf Talfahrt gegangen. Am Montag legte sie nach der Erklärung des Gerichtes leicht zu auf 46,90 Euro. Ihr Rekordhoch hatte 2015 bei über 140 Euro gelegen.

Einen der drei Fälle, dem von Edwin Hardeman, will der Konzern vor dem höchsten Gericht klären lassen. Hardeman macht den Unkrautvernichter von Bayer-Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich. Immerhin zeigt die Entscheidung, dass der Fall das oberste US-Gericht interessiert. Bayer äußerte sich entsprechend zuversichtlich: „Wir sehen uns durch die Anfrage des Supreme Court an die US-Regierung, eine Stellungnahme einzureichen, bestärkt. Wir sind überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente für den Supreme Court gibt, die Entscheidungen der Vorinstanzen entsprechend unseres Antrags zu überprüfen und zu korrigieren.“ Bayer wies darauf hin, dass die US-Umweltbehörde EPA wiederholt festgestellt habe, dass Glyphosat-basierte Pflanzenschutzmittel bei richtiger Anwendung nicht krebserregend seien.

Bayer hat andere Verfahren inzwischen erstinstanzlich gewonnen und kommt aus der Defensive: „Wir lassen uns seit dem Antrag beim Supreme Court nur noch sehr selektiv auf Vergleichsverhandlungen ein. Da das Gericht jetzt die Stellungnahme der US-Regierung angefragt hat, werden wir ganz auf Vergleichsverhandlungen mit solchen Klägeranwälten verzichten, die eine erhebliche Anzahl an Forderungen vertreten“, erklärte der Konzern.

In der Sache ist aber noch nichts entschieden. Nimmt der Supreme Court die Revision an und entscheidet für Bayer, würde der Konzern die Glyphosat-Klagen endlich ad acta legen können, die wie ein Mühlstein auf dem Aktienkurs lasten. Nimmt das Gericht die Revision nicht an oder entscheidet am Ende gegen Bayer, wird der Konzern weiter zahlen müssen. Für bisherige Klagen hat Bayer bis zu 9,6 Milliarden Dollar zurückgelegt, für künftige Klagen 6,5 Milliarden. Die Zahl der Klagen war auf 125.000 gestiegen, von denen Bayer 96.000 beigelegt hat oder die nicht vergleichsberechtigt waren.

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