Bonn Händler dürfen Adidas jetzt bei Amazon verkaufen

Bonn · Das Bundeskartellamt zwingt den Sportartikelhersteller, seine Verkaufsverbote bei Online-Portalen aufzuheben.

Der Sportartikelhersteller Adidas feiert bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien momentan seine wichtigste globale Verkaufsshow. Daheim in Deutschland allerdings hatte der Milliarden-Konzern aus Herzogenaurach Unangenehmeres zu tun: Adidas hat auf Druck des Bundeskartellamtes seine Vertriebsbedingungen für Händler im Internet geändert. Künftig dürfen gewerbliche Händler die Waren mit den drei Streifen auch bei Online-Portalen wie Ebay oder Amazon verkaufen, außerdem dürfen Angebote in Preissuchmaschinen gelistet werden. Adidas hatte das bisher verboten und war selbst als Verkäufer bei den größten Online-Marktplätzen aufgetreten. Die Wettbewerbshüter meldeten "schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken" an, Adidas wendete eine mögliche Strafe nun durch die Änderungen ab. Das Kartellamt stellte das Verfahren ein.

Die Folgen dürften weitreichend sein. "Unser Verfahren gegen Adidas sowie auch das noch nicht abgeschlossene Verfahren gegen Asics sind Pilotverfahren, da derzeit viele Markenhersteller vergleichbare Maßnahmen erwägen", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Asics steht wegen ähnlicher Vorwürfe im Fokus. Zuletzt hatten die Wettbewerbshüter auch den Gartenartikelhersteller Gardena und sowie Bosch-Siemens-Hausgeräte (BSH) ausgebremst. Das Kalkül hinter diesen Strategien: Die Wertigkeit der eigenen Produkte soll nicht im Ramsch-Umfeld leiden, und stationäre Beratung soll erhalten bleiben.

Für den Sportfachhandel ist die Kehrtwende bei Adidas ein Rückschlag. Das Kartellamt mache sich zum Totengräber des Fachhandels, schimpfte etwa Marcel Rotzoll vom Branchenreport "Markt Intern". Inhaber von Geschäften in Innenstädten hätten es nun noch schwerer, sich gegen die billigere Konkurrenz durchzusetzen. Besonders gefürchtet ist dieser Shopping-Trend: Ein Viertel aller Einkäufer im Internet lassen sich laut IT-Verband Bitkom im Geschäft beraten und bestellen dann noch vor Ort via Smartphone günstiger online.

Die Händler sehen die Entscheidung von Adidas gelassen. "Für den freien Wettbewerb ist das eine gute Nachricht", sagte Kai Falk, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes HDE. "Das Internet wird für alle ein zunehmend wichtiger Vertriebskanal." Und genau den wollte das Kartellamt auch kleineren Händlern öffnen. "Bisher hatte der Fachhändler, der sich ein zweites Standbein aufbauen wollte, keine Chance. Weil er bei Online-Marktplätzen die Artikel nicht verkaufen und seine Angebote nicht in Preissuchmaschinen listen lassen durfte, war er nicht auffindbar", sagte ein Sprecher.

(RP)
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