Düsseldorf Gutachten: NRW sollte Vergabegesetz entschlacken

Düsseldorf · Das umstrittene Tariftreue- und Vergabegesetz von NRW sollte an zentralen Stellen vereinfacht werden. Dies geht aus einem 147-seitigen Gutachten der Beratungsgesellschaft Kienbaum für die Landesregierung hervor. Es liegt unserer Zeitung vor.

Dabei zeigt sich, dass die Vergabestellen von Land und Kommunen durch die Vorgaben des Gesetzes behindert werden. 72 Prozent der Vergabestellen geben an, sie hätten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes. Dieses schreibe viele Verhaltensregeln für Unternehmen vor, die öffentliche Aufträge von Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten - etwa zur Frauenförderung oder zur ökologischen Produktion.

58 Prozent der Vergabestellen meinen, es würde Firmen überfordern, das Erfüllen der vielen Vorgaben zu dokumentieren. 70 Prozent der Vergabestellen meinen sogar, sie könnten nicht überprüfen, ob die Regeln überhaupt eingehalten werden. Kienbaum regt mehr Kontrollen an - CDU und FDP meinen dagegen schon lange, das Gesetz solle ganz abgeschafft werden.

Interessanterweise berichten Unternehmen aber deutlich weniger häufig von Problemen mit dem Vergabegesetz als erwartet. Insgesamt hätten nur acht Prozent der Firmen konkrete Schwierigkeiten mit den Vorgaben, meldet die Studie.

SPD und Grüne im Landtag erklärten darum gestern, ein Abschaffen des Gesetzes sei kein Thema. Sie weisen auch darauf hin, dass die Unternehmen mit großer Mehrheit die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes unterstützen würden. Allerdings kritisieren insbesondere kleine Firmen die Vorgaben zur Frauenförderung als schwer verständlich.

Die Studie stellt außerdem infrage, ob ein spezieller NRW-Mindestlohn (bei öffentlichen Aufträgen) sinnvoll ist, wenn es sowieso einen bundesweiten nur minimal niedrigeren Mindestlohn gibt.

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) hatte im Herbst angekündigt, den mit dem Gesetz verbundenen bürokratischen Aufwand "erheblich verringern" zu wollen.

(hüw/rky)
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