Wartezeit bei Steuer Grundsteuererklärung oft nur schleppend bearbeitet

Düsseldorf · Knapp sechs Wochen vor Ablauf der Frist ist erst die Hälfte der Grundsteuererklärungen abgegeben. Wer sie schon abgegeben hatte und Fehler entdeckte, musste oft Wochen oder gar Monate auf den korrigierten Bescheid warten.

Ein Bescheid für die Grundsteuer.

Ein Bescheid für die Grundsteuer.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Debatte um die bis Ende Januar notwendigen Grundsteuererklärungen nimmt kein Ende. Eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagabgeordneten Ralf Witzel, die unserer Redaktion vorliegt und über die zunächst die „WAZ“ berichtet hatte, hat ergeben, dass von den rund 6,2 Millionen Erklärungen in Nordrhein-Westfalen knapp sechs Wochen vor dem Ablauf der Frist erst die Hälfte abgegeben worden ist. Etwa 1,6 Millionen sind abschließend erledigt worden. Das entspricht rund einem Viertel aller nötigen Erklärungen.

Nicht alle Bescheide, die die Finanzämter danach verschickten, sind von den Steuerpflichtigen akzeptiert worden. So mancher hat Fehler in seinen Daten entdeckt, dies dem Finanzamt mitgeteilt – und dann Wochen oder gar Monate auf den korrigierten Bescheid warten müssen. Der Grund: Die automatisierte Fehlerkorrektur bei den Behörden hat erst ab Ende November funktioniert. Daraus entsteht den Steuerpflichtigen zwar zunächst kein Nachteil, aber ärgerlich ist das lange Warten allemal. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium erklärte dazu am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion: „Das reguläre System zur Änderung und Berichtigung von Steuerbescheiden wurde zum 25. November 2022 freigegeben. Aber auch vor diesem Termin war es den Finanzämtern in dringend gebotenen Fällen mit den bestehenden, nicht vollständig automationsunterstützten Anweisungsfolgen möglich, zu einer Grundsteuerfestsetzung einen neuen Bescheid zu erlassen.“ Mit anderen Worten: Beschäftigte boten in einzelnen Fällen den Steuerpflichtigen an, die fehlerbehafteten Bescheide per Hand zu korrigieren.

Für den FDP-Politiker Ralf Witzel ist diese Aussage nicht akzeptabel: „Es kann nicht sein, dass den Steuerpflichtigen eine digitale Erklärung abverlangt wird und die Finanzbehörden es anschließend nicht schaffen, ihre eigenen Fehler in der IT zu korrigieren und das den Steuerpflichtigen in einer akzeptablen Zeit mitzuteilen.“

Wer Einspruch einlegt, hat dafür übrigens einen Monat Zeit. Diese Frist beginnt drei Tage nach dem Versand des Bescheids durch die Finanzbehörde. Die Frist für die Erklärung läuft bis 31. Januar 2023.

(gw)
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