Grundfreibetrag soll im Jahr 2013 zunächst um 126 Euro steigen

Berlin (mar). Die Bundesregierung will den steuerlichen Grundfreibetrag im Jahr 2013 um exakt 126 Euro und im Jahr darauf um weitere 226 Euro erhöhen. Ab 1. Januar 2014 gelte dann ein Grundfreibetrag von 8354 Euro, heißt es in einem Papier des Bundesfinanzministeriums zu den geplanten Steuererleichterungen.

Union und FDP wollen die Steuerzahler insgesamt ab 2014 um jährlich sechs Milliarden Euro entlasten. Der Tarifverlauf bei der Einkommensteuer werde in zwei Schritten nach rechts verschoben, so dass alle Steuerzahler profitieren würden. Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 25 000 Euro im Jahr würde um etwa 150 Euro entlastet, so das Ministerium. Bei einem Einkommen von 55 000 Euro sinke die Steuerlast um etwa 380 Euro.

(RP)
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