Luxemburg/London Großbritannien klagt gegen Obergrenzen für Banker-Boni

Luxemburg/London · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss über die Begrenzung von Bonuszahlungen für Banker in der EU entscheiden. Großbritannien hat Klage gegen die zu Jahresbeginn geplanten Obergrenzen eingereicht. Das bestätigte der EuGH. Die Klage gegen das Europaparlament und den EU-Rat sei am 20. September eingegangen (Rechtssache C-507/13).

Nach Gerichtsangaben wendet sich die Londoner Regierung gegen die Vorgaben zweier EU-Gesetze vom Juni, die die Tätigkeit von Banken regeln. Darin wird die Zahlung von Boni an Mitarbeiter von Banken und Investmentfirmen auf maximal zwei Jahresgehälter begrenzt. Diese Vorgaben sind nach Ansicht Londons nicht vom EU-Recht gedeckt. Die britische Regierung hatte lange Widerstand gegen die Gesetzgebung geleistet und fürchtet um die internationale Bedeutung des Finanzplatzes London. Ein Argument lautet, dass statt der Boni die Fixgehälter für Banker steigen würden. Damit würden die international anerkannten Anstrengungen zur Stabilisierung des Bankenwesens in Großbritannien konterkariert.

Laut Gericht hat die Klage keine aufschiebende Wirkung für die Regeln, die am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollen. Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof dauern in der Regel ein bis zwei Jahre. In Großbritannien regte sich erheblicher Widerstand gegen den Schritt von Finanzminister George Osborne, Klage einzureichen – unter anderem wegen zu erwartender Anwaltskosten in Höhe von bis zu einer Million Pfund (rund 1,2 Millionen Euro). "Man kann es kaum glauben, dass George Osborne für den Erhalt von Banker-Boni kämpft, statt sich für das Wohl Großbritanniens einzusetzen", sagte Simon Chouffot vom Steuerzahler-Netzwerk Robin Hood.

(dpa)
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