Grillen, Pflanzen, Feiern Was dürfen Nachbarn, und was nicht?

Düsseldorf · Gärten werden schön gemacht, neue Pflanzen gesetzt und der Grill in Position gebracht. Und schon droht Ärger mit dem Nachbarn. Streit gibt es aus den unterschiedlichsten Gründen – wir erklären den rechtlichen Hintergrund.

Eine zu hohe Hecke im Garten kann den Nachbarn auf die Palme bringen. Welche Regeln Sie beachten sollten, um Streit mit dem Nachbar zu vermeiden.

Eine zu hohe Hecke im Garten kann den Nachbarn auf die Palme bringen. Welche Regeln Sie beachten sollten, um Streit mit dem Nachbar zu vermeiden.

Foto: dpa-tmn/Diagentur

Endlich wieder raus in den Garten und im Beet wühlen, eine neue Hecke setzen und Freunde zum Grillen einladen. Was auf der einen Seite des Gartenzauns zur Erholung beiträgt, kann auf der anderen Seite des Maschendrahts der Aufreger schlechthin sein. Am Gartenzaun prallen oft Welten aufeinander. Fast jeder zweite Deutsche hat sich schon einmal mit seinem Nachbarn bekriegt. Am häufigsten wird dabei wegen Lärmbelästigung gestritten. Daneben gibt es viele andere Gründe, die aus Nachbarn Zankäpfel werden lassen. Hier die häufigsten Fragen und rechtliche Regelungen in Sachen Nachbarschaftsstreit.

Wenn der Grill die Gemüter erhitzt

Während die einen bei sommerlichen Temperaturen gleich den Grill in Betrieb nehmen und am liebsten fast täglich Fleisch, Würstchen und Gemüse brutzeln, fühlt sich der Nachbar schon im Frühjahr des herüberziehenden Rauchs und der Grillgerüche überdrüssig. Entsprechend wird darüber zwar am Gartenzaun wie auch vor Gerichten viel darüber gestritten, doch ist die Rechtsprechung zum Thema Grillen nicht einheitlich. Grundsätzlich gilt: Jeder ist verpflichtet, beim Grillen darauf zu achten, dass Nebenbewohner nicht durch Rauch und Qualm belästigt werden. Die Landesimmissionsgesetze regeln, wie viel Qualm der Nachbar maximal hinzunehmen hat und schützt ihn vor verqualmten Wohn- und Schlafräumen. Wer statt auf nachbarschaftliche Rücksichtnahme auf seinen Freiheitsrechten besteht, riskiert am Ende wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten zu werden. Umgekehrt ist Grillen hingegen auch keinesfalls verboten – ganz gleich, ob mit Holz, Gas oder auf dem Elektrogrill oder ob auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Balkon. Einzige Ausnahme: Der Mietvertrag untersagt dies ausdrücklich.

Auch zur Häufigkeit von Grillpartys haben die Landesgerichte unterschiedliche Auffassungen. Alle Urteile hierzu sind Einzelfallentscheidungen. So erlaubte das Landgericht München beispielsweise 16 Grillabende in vier Monaten, während das Landgericht Aachen in einem Urteil zweimal Grillen im Monat als tolerabel ansah.

Lärm im Garten – was ist erlaubt?

Kinder brüllen, Rasenmäher dröhnen, Gäste und Musik schallen bis tief in die Nacht herüber. Obwohl mancher alles als Lärmbelästigung empfindet, muss einiges hingenommen werden. In Sachen Kinderlärm stehen die meisten Gerichte auf der Seite der Familien. Vor allem kleine Kinder schreien mitunter zu allen Tageszeiten drinnen wie draußen. Dass sie sich nicht an Ruhezeiten halten, ist also normal. Für alles andere gibt es Ruhezeiten, die jedoch von den Bundesländern und auch Kommunen unterschiedlich geregelt sind. Allgemein gilt als Anhaltspunkt eine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Gartenpartys müssen also in diesem Zeitfenster gedämpft ablaufen. Gartenarbeiten mit Geräuschentwicklung sollte man in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr vermeiden. Die Stadt oder Gemeinde kann Auskunft darüber geben, wie die Regelungen vor Ort sind.

Wo darf die Hecke stehen?

Hecken dienen – ähnlich wie Gartenzäune – der Grundstückseinfriedung. Wer Streit mit dem Nachbarn aus dem Wege gehen will, der pflanzt die Hecke am besten entlang der Grundstücksgrenze auf das eigene Grundstück. Zu Beginn noch recht überschaubar, schießen gerade Heckenpflanzen jedoch schnell in die Höhe. Aus diesem Grund lohnt sich vorab der Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde. Dieser regelt, welche Materialien und Höhen für die Einfriedung erlaubt sind. Meist gilt eine Höhe von 1,25 Meter als ortsübliche Einfriedung. Je höher die Hecke sein soll, desto größer muss der Abstand zum Nachbargarten sein. In NRW gilt, dass Hecken von über zwei Meter Höhe einen Grenzabstand von mindestens einem Meter haben müssen. Bei Hecken, die bis zu zwei Meter hoch sind, sollte ein Abstand von mindestens 0,50 Meter eingehalten werden.

Wo darf ich pflanzen?

Bambus ist nicht Sonnenblume und Baum nicht Hecke – die Landesgesetze unterscheiden zwischen der Art der Gewächse und machen davon abhängig, wo sie mit welchem Mindestabstand zum Nachbargrundstück stehen dürfen. Sowohl in NRW als auch in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg müssen stark wachsende Sträucher und Bäume einen größeren Abstand zum Nachbargrundstück haben als langsam wachsende.

Darf man herüberragende Äste abschneiden?

Ja, denn laut des Verbandes Wohneigentum ist der Eigentümer für Bäume und Bewuchs auf seinem Grundstück verantwortlich. Er hat also dafür Sorge zu tragen, dass Äste und Zweige nicht wild zu den Nachbarn herüberwuchern. Bevor man selbst zur Säge oder Astschere greift, empfiehlt sich jedoch auch hier das Gespräch mit dem Nachbarn. Denn das Selbsthilferecht nach Paragraf 910 BGB greift nur dann, wenn der Überhang wirklich eine Beeinträchtigung darstellt und man dem Nebenbewohner eine angemessene Frist zum Schneiden gesetzt hat. Stellt dieser aber auf Durchzug und unternimmt innerhalb der Frist nichts, darf man selber stutzen. Auch wenn dadurch das Absterben oder der Verlust der Standfestigkeit des Baumes möglich ist, so der Verband Wohneigentum.

Wann ist Rückschneiden erlaubt?

Die Baumschutzsatzung schränkt die Zeit zum Schnitt von Bäumen und Hecken ein. Zwischen dem 1. März und 30. September gilt eine Schonzeit, innerhalb der nicht geschnitten werden darf.

Wer muss herabfallendes Laub und Nadeln beseitigen?

Gleich ob bei Hecken oder hinüberragenden Laub- und Nadelbäumen: Lassen sie Blätter oder Nadeln fallen, ist das eine zumutbare Beeinträchtigung. Der Nachbar muss also selber rechen. Selbst dann, wenn die herabfallenden Blätter regelmäßig für verstopfte Regenrinnen oder Abwasserkanäle sorgen. Einzige Ausnahme: Stehen die Bäume zu nah an der Grundstücksgrenze, kann der Nachbar vom Baumbesitzer eine sogenannte Laubrente verlangen, entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 (Az. V ZR 8/17).

Wem gehören Äpfel und Birnen?

Es mag verlockend sein: Auch, wenn die Zweige von Nachbars Apfelbaum in den eigenen Garten ragen, darf man nicht einfach zugreifen und die Äpfel pflücken. Rechtlich gesehen ist das Diebstahl, denn demjenigen, dem die Pflanze gehört, gehören auch deren Früchte. Um sie zu ernten, darf er auch über die Nachbargrenze hinweg greifen. Anders sieht das aus, wenn reife Früchte auf der anderen Seite auf den Boden fallen. Für sie regelt das BGB (Paragraf 911, Satz 1), dass sie dem Nachbarn gehören. Dem Herabfallen durch Bäumchen-schüttel-dich nachzuhelfen, ist jedoch verboten. Wen herabfallendes Obst stört, der kann vom Nachbarn verlangen, es zu beseitigen. Anders ist es bei Grenzbäumen, diese (sowie dessen Früchte und Holz) gehören beiden Nachbarn in gleichen Teilen. Es kann jedoch jeder Nachbar gleichermaßen die Beseitigung des Baumes verlangen.

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