Düsseldorf Google testet Paket-Drohne in Australien

Düsseldorf · Nach Amazon entwickelt auch der Internet-Suchmaschinen-Betreiber ein unbemanntes Flugobjekt. Der Senkrechtstarter soll Produkte zu den Kunden bringen.

Google hat sein nächstes Zukunftsprojekt angekündigt: Der Internet-Riese arbeitet an der Warenzustellung aus der Luft mit Hilfe von Drohnen. Die kleinen Fluggeräte wurden bereits in Australien getestet. Die Drohnen könnten zum Beispiel in schwer zugänglichen Gebieten oder in Großstädten mit überlasteten Verkehrswegen die Zustellung beschleunigen, erklärte der Chef des Forschungslabors Google X, Astro Teller, der "Berliner Zeitung". "Das langfristige Ziel ist es, nahezu jeder Person nahezu alles innerhalb von ein bis zwei Minuten bringen zu können", so Teller. Google arbeite seit rund zwei Jahren an dem Projekt. Auch der weltgrößte Online-Händler Amazon entwickelt Zustell-Drohnen.

Die Drohnen in Googles Project Wing sehen wie kleine Flugzeuge mit vier Propellern aus. Sie sind etwa 1,5 Meter breit und 80 Zentimeter hoch. Die Drohnen stehen am Boden auf dem Heck, starten senkrecht und gehen dann in den Horizontalflug über. Bei der Zustellung der Fracht landen sie nicht, sondern lassen das Paket an einem Seil herunter. Das sei unter anderem aus Sicherheitsgründen geplant, erläuterte Projektleiter Nick Roy der Online-Ausgabe von "The Atlantic". Kunden neigten dazu, nach den Paketen zu greifen, auch wenn sie wüssten, dass die Rotoren der Drohnen gefährlich seien. Man habe auch den Abwurf der Fracht mit kleinen Fallschirmen ausprobiert. Dieses Vorgehen sei aber zu ungenau gewesen.

Die Drohnen sollen in Höhen von etwa 40 bis 60 Metern automatisch zu ihrem Ziel fliegen. Dafür könnten Googles Kartendienste und die Ortsdaten von Smartphones mit dem Android-System von Google nützlich sein, sagte Teller. Damit Lieferungen zugestellt werden könnten, werde es etwa entscheidend sein, den Aufenthaltsort der Person zu bestimmen: "Google hat sehr viele Daten, die dabei helfen können, dieses Problem zu lösen."

Australien sei für die Tests ausgesucht worden, weil es weniger strenge Regeln für Drohnen-Flüge als andere Länder habe. Auch in Deutschland sind die Auflagen deutlich strenger. Das geht aus einer Antwort der NRW-Landesregierung auf eine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Robert Stein hervor. Demnach sind unbemannte Luftfahrtgeräte, die außerhalb der Sichtweite des Steuermannes fliegen oder schwerer als 25 Kilogramm sind hierzulande laut Luftverkehrsordnung grundsätzlich verboten. Die Betreiber können jedoch eine Aufstiegserlaubnis bekommen, wenn "die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können". Probleme könnten gewerbliche Drohnenbetreiber bekommen, wenn sich Grundstückseigentümer gegen den Überflug wehren - etwa weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Allerdings müsste dies im Einzelfall geprüft werden.

Schwierige Voraussetzungen also für Google und Co. Deren Pläne beschränken sich inzwischen nicht mehr nur auf den Bereich Logistik. Unter dem Dach von Google X werden auch große Drohnen entwickelt, die lange in der Luft bleiben und per Funk entlegene Gebiete mit Internet-Anbindung versorgen sollen. Auch die Datenbrille Google Glass kam aus den Laboren.

Die Drohnen-Prototypen, die Amazon im vergangenen Jahr vorstellte, fliegen ähnlich wie Hobby-Geräte mit mehreren Rotoren und sollen zur Übergabe der Waren landen. Sie können nach bisherigen Informationen rund 2,5 Kilo Fracht tragen. Amazons Idee ist, damit Waren innerhalb von 30 Minuten zu liefern. Die US-Behörden lassen bisher keinen kommerziellen Drohnen-Betrieb zu. Tests sind nur in abgegrenzten Bereichen möglich.

(maxi/dpa)
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