Tarifeinheitsgesetz Gewerkschaften scheitern mit Eilantrag in Karlsruhe

Karlsruhe · Drei Gewerkschaften sind mit ihrem Eilantrag gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das teilte das Karlsruher Gericht am Freitag mit. Es seien keine dermaßen schwerwiegenden Nachteile für die Spartengewerkschaften erkennbar, die den Erlass einer Eilanordnung rechtfertigten, hieß es.

(Az. 1 BvR 1571/15 u.a.) Mit den Eilanträgen wollten die Kläger verhindern, dass das im Juli in Kraft getretene Gesetz bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts angewandt werden darf. Das Gesetz soll die Macht kleiner Spartengewerkschaften einschränken. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb.

(dpa)
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