Gesetzesänderung Verkäufer muss Hälfte der Maklerkosten übernehmen

Berlin · Wenn der Verkäufer einer Immobilie einen Makler beauftragt hat, muss er mindestens die Hälfte der Provision selbst übernehmen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.

 Ein Schild mit dem Aufdruck „zu verkaufen“ vor einem Haus.

Ein Schild mit dem Aufdruck „zu verkaufen“ vor einem Haus.

Foto: dpa-tmn/Markus Scholz

Die Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern werden bei den Maklerkosten zumindest teilweise entlastet. Nach einer Gesetzesänderung, die der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision selber bezahlen, wenn er den Makler beauftragt hat. Der Käufer muss seinen Anteil zudem erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.

„Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Falls allerdings der Käufer einen Makler eingeschaltet hat, gilt auch umgekehrt der Grundsatz, dass in erster Linie der jeweilige Auftraggeber zahlungspflichtig ist. Auch in diesem Fall kann er maximal die Hälfte der anfallenden Kosten weitergeben.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht die Neuregelung kritisch. Er sieht keine Notwendigkeit, die Maklerkosten gesetzlich zu regulieren. „Jede Immobilientransaktion ist einzigartig und erfordert Flexibilität auch bei der Honorierung des Maklers“, erklärte IVD-Präsident Michael Schick. Diese Flexibilität werde künftig stark eingeschränkt.

(mkoe/dpa)
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