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Frankfurt Gerichtsentscheid: Sonderprüfer für VW-Dieselaffäre

Frankfurt · Volkswagen hat in der juristischen Auseinandersetzung mit der Aktionärsvereinigung DSW eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass der Autokonzern zur Aufklärung des Dieselskandals einen Sonderprüfer einsetzen muss.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, VW kann keine Berufung einlegen (Az.: 9 W 86/17). Der Sonderprüfer soll untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben. Zum Sonderprüfer bestellte das Gericht den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss Volkswagen tragen.

(rtr)
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