Düsseldorf Gericht: Audi-Fahrer hat kein Recht auf Rückgabe

Düsseldorf · Mit dem Versuch, seinen Audi A4 wegen der im VW-Konzern genutzten Schummelsoftware zurückzugeben, ist ein Autofahrer vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht wies die Klage gegen ein Autohaus und den Audi-Konzern ab. Vier Jahre nach dem Kaufvertrag scheiterte der Kunde an einer Formalie: Statt dem Vertragspartner zuerst die Möglichkeit zur Nacherfüllung zu gewähren, wollte der Kunde direkt vom Kauf zurücktreten. Dem erteilte das Landgericht eine Absage. Der Streitwert wurde mit bis zu 80.000 Euro festgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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