Karlsruhe Gericht: 15 Euro Gebühren für Kontoauszüge sind zu viel

Karlsruhe · Die Preise müssen sich an den tatsächlich entstandenen Kosten orientierten. Die Commerzbank scheitert auch in der Revision.

Eine Bank darf ihren Kunden keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs berechnen. Mit dieser Entscheidung (Aktenzeichen XI ZR 66/13) folgte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dem Urteil der Vorinstanz zugunsten von Verbraucherschützern und gegen die Commerzbank, deren Revision zurückgewiesen wurde. Die zweitgrößte deutsche Bank verlangte bisher 15 Euro für die Zusendung eines länger zurückliegenden Kontoauszugs an den Kunden. Die Gebühr müsse sich an den tatsächlichen Kosten orientieren, urteilten die Richter. Im Fall Commerzbank hätten die Kosten meist deutlich darunter gelegen. Der BGH stellte klar, dass Banken den Preis für ein Duplikat des Kontoauszugs nicht willkürlich festlegen dürfen. Die jetzigen Klauseln seien bis zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht anzuwenden. Für die Kunden bedeutet dies, dass sie bis dahin keine Gebühren für die Nacherstellung von Kontoauszügen zahlen müssen.

Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte zuvor Rechtsanwalt Peter Wassermann in der Verhandlung vor dem BGH die Auffassung bekräftigt, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet würden. In mehr als 80 Prozent der Fälle gehe es um bis zu sechs Monate alte Kontoauszüge. Und da seien die tatsächlichen Kosten für die Bank mit 10,24 Euro deutlich niedriger als das verlangte Entgelt. Hier werde "die Masse der Fälle mit überhöhten Kosten belastet, und das ist nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung", sagte der Anwalt.

Der Vertreter der Bank, Achim Krämer, erklärte hingegen, bei der nachträglichen Erstellung von Kontoauszügen, die älter seien als sechs Monate, entstehe der Bank ein weit höherer Aufwand, der mehr als 100 Euro erreichen könne. Zum Teil müssten da erst Unterlagen "per Hand zusammengestellt werden". Die verlangte Pauschale stelle daher eine durchschnittliche Gewichtung dar. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt der Commerzbank im vergangenen Jahr noch recht gegeben. Ein Sprecher des Instituts sagte, der Preis für diese Leistung sei bereits Mitte November angepasst worden: Ein Auszug, der maximal 13 Monate zurückreicht, kostet jetzt drei Euro; bei älteren Auszügen sind es 15 Euro.

Mit Blick auf die Möglichkeiten einer Online-Bereitstellung von Kontoauszügen über einen längeren Zeitraum sagte vzbv-Referent Frank-Christian Pauli, die Banken könnten diese Daten ihren Kunden ja auch so verfügbar machen, dass sie gar keinen Aufwand hätten. Der Commerzbank-Sprecher kündigte an, dass die Bank "im Online-Bereich einiges tue, um die Prozesse deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken".

(dpa)
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