Berlin Geldwäsche-Anzeigen verdoppelt

Berlin · Die Sensibilität des Finanzsektors für Geldwäsche-Aktivitäten hat sich in den vergangenen Jahren verbessert: Die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche, die unter anderem von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern beim Bundeskriminalamt (BKA) abgegeben wurden, hat sich seit 2008 auf über 14 000 im Jahr 2012 verdoppelt. Gingen 2008 insgesamt 7349 Verdachtsmeldungen beim BKA ein, waren es 2012 bereits 14 361. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Bilanz bei der Geldwäschebekämpfung hervor.

Demnach haben allein die Kreditinstitute im vergangenen Jahr 12 308 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche an das zuständige Bundeskriminalamt weitergegeben. Im Jahr 2008, in dem das Geldwäschegesetz strenger gefasst worden war, hatten die Banken lediglich auf 6352 mögliche Geldwäsche-Fälle hingewiesen.

Wenig hat die Verschärfung des Gesetzes in den übrigen Teilen der Wirtschaft verändert: Das Gesetz verpflichtet zwar auch Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken und Glücksspiel-Veranstalter im Internet, jeden Verdacht auf Geldwäsche anzuzeigen. Doch 2012 gingen aus diesem Kreis nur 128 Anzeigen ein. 2011 waren es 115, im Jahr davor 61 sowie 44 im Jahr 2009 und lediglich 35 im Jahr 2008. Von Glücksspiel-Anbietern im Internet sei bisher keine einzige Anzeige eingegangen, so das Ministerium. "Die Anzahl der Verdachtsmeldungen aus dem Nicht-Finanzsektor bleibt bescheiden und zeigt, dass die Sorgfalts- und Organisationspflichten des Geldwäschegesetzes bei den Verpflichteten noch nicht angekommen sind", sagte Linken-Finanzpolitiker Richard Pitterle.

(mar)
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