Kartellgesetz Der Wettbewerb ist wichtiger als Eigentümerrechte

Meinung | Düsseldorf · Das neue Wettbewerbsrecht von Wirtschaftsminister Habeck hat es in sich: Es will zu mächtige Unternehmen zerschlagen.

Robert Habeck bei einem Pressestatement zum Kabinettbeschluss zur Novelle des Kartell- und Wettbewerbsrechts.

Robert Habeck bei einem Pressestatement zum Kabinettbeschluss zur Novelle des Kartell- und Wettbewerbsrechts.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Ein Kartellrecht mit Klauen und Zähnen hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck im Juni versprochen. Nun liegt der Entwurf der Bundesregierung für die Verschärfung des Kartellrechts vor. Das Bundeskartellamt soll die Möglichkeit erhalten, wettbewerbsfördernde Maßnahmen gegenüber Unternehmen zu verfügen, wenn auf einem Markt andauernd oder wiederholt eine erhebliche Wettbewerbsstörung vorliegt. Um eine solch erhebliche Wettbewerbsstörung festzustellen, muss das Bundeskartellamt allerdings zunächst eine umfassende Untersuchung des betroffenen Sektors durchführen. Grundlage für Maßnahmen sollen belastbare Fakten sein, nicht aktuelle politische Stimmungslagen.

Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsstörungen können Vorgaben zu Transparenz, zu Vertragsgestaltungen sowie zur organisatorischen Trennung von Geschäftsbereichen sein oder auch Verpflichtungen, Zugang zu Schnittstellen oder Daten zu gewährleisten. Als allerletztes Mittel soll eine eigentumsrechtliche Entflechtung von marktbeherrschenden Unternehmen möglich sein. Diese letzte Möglichkeit ist auf starke Kritik bei vielen Unternehmen gestoßen, weil die Verpflichtung zum Verkauf von Unternehmensteilen ein starker Eingriff in Eigentumsrechte sei.

Das ist sicher richtig. Allerdings ist dies so neu nicht. Die vor 50 Jahren unter heftigem Protest der Industrie eingeführte Kontrolle von Unternehmensfusionen durch das Bundeskartellamt ist ebenfalls ein Eingriff in Eigentumsrechte, weil Eigentümern untersagt werden kann, ihr Unternehmen zu verkaufen an wen sie wollen. Wird der Wettbewerb durch einen Zusammenschluss erheblich behindert, ist der Wettbewerbsschutz wichtiger als der Schutz der Eigentümer. Die Fusionskontrolle kann aber Wettbewerb nur dort schützen, wo es ihn auch gibt. Nun soll das Kartellrecht konsequent weiterentwickelt werden. Wettbewerb kann dann auch dort aktiv gefördert werden, wo er bisher fehlt. Für die Bahn etwa hat die CDU/CSU gerade wieder eine konsequente Entflechtung vorgeschlagen. Das wäre zu begrüßen.

Unser Autor ist Professor für Wettbewerbsökonomie an der Universität Düsseldorf. Er wechselt sich hier mit der Ökonomin Ulrike Neyer und dem Vermögensexperten Karsten Tripp ab.

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