Branche sieht Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz Gebäudereiniger klagen gegen Rundfunkbeitrag

Bonn · Die Gebäudereiniger haben Klage gegen den umstrittenen Rundfunkbeitrag eingereicht. Nach Ansicht der Branche ist die Beitragsstruktur des im vergangenen Jahr eingeführten Beitrags verfassungswidrig, weil er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, wie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks am Donnerstag in Bonn mitteilte.

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Foto: dpa, dan soe sab

Der neue Rundfunkbeitrag gilt seit Anfang 2013. Die Gebühr von 17,98 Euro pro Monat muss pauschal für jeden Haushalt unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Bei Unternehmen und Kommunen richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Bis Ende 2013 reichten einem Medienbericht zufolge hunderte Bürger und Unternehmen Klage ein.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klagt, weil bei der Berechnung außer Acht gelassen werde, dass im Gebäudereiniger—Handwerk besonders viele Teilzeitkräfte arbeiteten und die Mitarbeiterzahlen daher besonders hoch seien. Dies verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem sei der neue Rundfunkbeitrag kein Beitrag mehr, sondern eher eine Steuer, weil er nicht an eine Leistung geknüpft sei, sondern "pauschal nach Kriterien berechnet wird, die mit dem Nutzen in keinem Zusammenhang stehen", erklärte die zuständige Anwältin Susanne Walther.

(AFP)
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