2G-Regeln in NRW Gastgewerbe fürchtet weitere Einbußen

Düssseldorf · Ab nächster Woche gilt in Nordrhein-Westfalen für die Branche 2G. Darunter leiden viele Betriebe. Auch viele Weihnachtsfeiern wurden bereits abgesagt. Der Landesverband Dehoga sagt: keine weiteren Einschnitte!

  

 

Foto: dpa/Fabian Sommer

Haakon Herbst hat seine Forderung unmissverständlich formuliert: „Das Ende der Einschränkungen muss mit 2G erreicht sein, die Politik muss verlässlich bleiben“, sagt der Regionalpräsident im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) NRW. „Es darf weder einen Lockdown geben noch die Wiedereinführung von Beschränkungen wie Mindestabständen oder der ,Plexipflicht’. Die aktuelle Entwicklung der Corona-Lage sei „keinesfalls unvorhersehbar“ gewesen. Herbst sieht das Gastgewerbe im Lande ein weiteres Mal als „Opfer fehlender Planungsweitsicht“. Das ist auch eine Reaktion darauf, dass die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen angekündigt hatte, ab der kommenden Woche flächendeckend die 2G-Regel einzuführen, was am Donnerstag durch die Ministerpräsidentenkonferenz bekräftigt wurde. Wer dann auf den bevorstehenden Weihnachtsmärkten eine Bratwurst essen und Glühwein trinken oder am Wochenende ins Fußballstadion gehen will, muss also geimpft oder genesen sein. 

An den Orten, an denen das Infektionsrisiko als besonders hoch gilt, soll die 2G-Plus-Regel gelten, die eine Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene bedeutet. Dazu zählen beispielsweise Diskotheken oder Karneval-Veranstaltungsorte. Am Arbeitsplatz soll 3G gelten, wie auch in Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie Nordrhein-Westfalens.

Ob 2G oder 2G-Plus – die Gastro-Branche fürchtet durch die neuen Beschränkungen erneut schwere Einbußen: „Wir halten die bestehende 3G-Regelung auch jetzt noch für angemessen bei uns in NRW und wollen gerne weiterhin alle Gäste willkommen heißen“, so Herbst. Er sagt das auch mit Blick darauf, dass die Gastronomie ähnlich wie der Einzelhandel in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht als Ort großer Infektionsgefahr in Deutschland aufgefallen ist. Gleichzeitig fordert die Branche gleiches Recht für alle: „Wir wollen kein Sonderopfer mehr bringen. Die Einschränkungen müssen für alle gleich sein“, erklärte ein Dehoga-NRW-Sprecher auf Anfrage. Das hieße: 2G dürfte nicht nur für die Gastronomie verpflichtend sein, sondern müsste auch beispielsweise im Non-Food-Handel die Regel werden, der ja nicht der Grundversorgung diene.

Nach aktuellem Stand droht dem nordrhein-westfälischen Gastgewerbe nicht nur wegen ausbleibender Einzelgäste ein empfindlicher Umsatzverlust. Ein Großteil der Gastronomen hat im Zuge einer Verbandsumfrage berichtet, dass rund ein Drittel der Weihnachtsfeiern abgesagt worden sei. Und das nach einem weiteren Jahr, in dem das Geschäft nicht annähernd so gelaufen ist wie vor Beginn der Pandemie. In der NRW-Gastronomie lagen Ende Oktober die Umsätze um etwa 27 Prozent unter denen zum gleichen Zeitpunkt vor zwei Jahren. Inmitten der Pandemie hatte es zwischenzeitlich geheißen, etwa 30 Prozent der Betriebe könnten durch Corona in Existenznot geraten. Der Lackmustest wird womöglich erst im kommenden Jahr stattfinden, wenn Pachten, Mieten und Kfw-Kredite zurückgezahlt werden müssen, die in der Pandemie vorübergehend gestundet worden sind.

Auch im Schausteller-Lager geht die Angst um – vor allem seit der Aussage von SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, nur ein abgesagter Weihnachtsmarkt sei ein guter. In dem Brandbrief, den Vertreter der Branche daraufhin an den Sozialdemokraten geschrieben haben, war von aufgebrauchten Altersrückstellungen, gekündigten Lebensversicherungen und leeren Konten die Rede gewesen. Die Not scheint aso gewaltig.

Von Erleichterungen sind Gastwirte und Schausteller derzeit jedenfalls ein ganzes Stück entfernt. Nach den Beschlüssen vom Donnerstag kann es bundesweit nur dann Lockerungen bei 2G geben, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert drei unterschritten hat. Diese Kennziffer lag in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag bei 4,08.

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