Fragen und Antworten zur Havarie in der Nordsee Darf man Strandgut eigentlich behalten?

Bremerhaven · Bei Sturm hat der Frachter „MSC Zoe“ rund 300 Container auf dem Weg vom belgischen Antwerpen nach Bremerhaven in der Nordsee verloren. Wir haben Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wie werden Container an Bord gesichert?

Dafür gelten internationale Sicherheitsvorschriften. Damit Container an Bord nicht verrutschen, werden sie am Schiffsboden oder am Lukendeckel fixiert und untereinander verbunden. Unter Deck werden sie in Zellengerüste geschoben, die Container passen genau in die Struktur. Auf Deck werden die Container mit handballgroßen Verriegelungen fixiert - jeder Container hat an seinen vier Ecken eine Vorrichtung, mit der er ans Schiff oder andere Container angeschlossen wird. Ob die vorgeschriebenen Standards eingehalten werden, wird nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder regelmäßig von nationalen Behörden kontrolliert.

Welche technischen Möglichkeiten gibt es bei der Suche nach im Meer treibenden Containern?

Es ist möglich, Container mit GPS-Technologie zu versehen, Standard ist das aber nicht. Bei der Suche nach im Meer verlorener Ladung werden unter anderem Hubschrauber und Schiffe eingesetzt.

Gab es schon ähnliche Vorfälle dieser Größenordnung?

Nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder kommt es selten vor, dass ein Schiff Hunderte Container verliert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht das ähnlich. „Es kommt sehr, sehr selten vor“, sagt der Transportversicherungsexperte beim GDV, Uwe Schieder.

Wer trägt die Konsequenzen?

Grundsätzlich ist die Reederei für den Transport verantwortlich. Nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder sind Reedereien für solche Fälle versichert. Schieder verweist darauf, dass es unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung gibt: Eine Waren-, eine Container- und eine Haftpflichtversicherung. Letztere kommt zum Zug, wenn Dritten Schäden zugefügt werden.

Darf man angespültes Strandgut behalten?

In Deutschland nicht, weltweit ist es aber unterschiedlich geregelt. In den Niederlanden ist es nicht strafbar, angespülte Waren mitzunehmen. Nur geschlossene Container dürfen nicht geöffnet werden. Wer hierzulande angespülte Gegenstände mitnimmt, riskiert eine Anzeige wegen Fundunterschlagung. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Fundsachen im Wert von mehr als zehn Euro dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde gemeldet werden.

(felt/dpa)
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