Frauenfeld Flowtex-Prozess - Gläubiger gehen leer aus

Frauenfeld · Schadenersatz für deutsche Investoren ist im Strafverfahren in der Schweiz nicht zu erwarten.

Rund 15 Jahre nach seiner Aufdeckung hat einer der größten Betrugsfälle in der deutschen Wirtschaftsgeschichte seit gestern ein juristisches Nachspiel in der Schweiz. Allerdings lösten sich Hoffnungen von Gläubigern auf Schadenersatz-Überweisungen aus der Schweiz bereits am ersten Tag des Flowtex-Prozesses vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld (Kanton Thurgau) weitgehend in Luft auf.

Auf Antrag der Verteidigung des einstigen Flowtex-Chefs Manfred Schmider sowie dessen Ex-Frau und deren Sohn und Tochter entschied das Gericht, zivilrechtliche Forderungen auf Entschädigungen in dem Strafverfahren um Geldwäsche, Veruntreuung und Urkundenfälschung nicht zuzulassen. Richter Rudolf Fuchs folgte der Argumentation, dass Forderungen deutscher Insolvenzverwalter bereits in einem Zivilprozess im Kanton Zürich anhängig seien. Es sei nicht zulässig, die gleichen Forderungen in zwei Prozessen parallel zu behandeln. Über die Zulassung der strafrechtlich relevanten Vorwürfe der Anklage will das Gericht heute entscheiden. Die Verteidigung macht in mehreren Punkten der Anklage wegen Geldwäsche geltend, dass diese verjährt seien.

Die von Schmider in Ettlingen bei Karlsruhe gegründete Firma Flowtex hatte mehr als 3000 Spezialbohrgeräte zur unterirdischen Rohrverlegung verkauft, von denen die meisten nur auf dem Papier existierten. Der Schaden durch diese Luftgeschäfte belief sich auf rund 2,6 Milliarden Euro. Schmider saß in Deutschland sieben Jahre in Haft, 2007 kam er frei. Er lebt heute auf Mallorca. Seine Familie war 2002 in die Schweiz umgezogen.

Die Staatsanwaltschaft wirft vor allem Schmiders damaliger Frau vor, Vermögenswerte von umgerechnet rund 22 Millionen Euro in der Schweiz versteckt und so der Insolvenzmasse von Flowtex entzogen zu haben - darunter die Verkaufserlöse für eine Villa in St. Moritz, einen 51-Karat-Diamant und andere wertvolle Juwelen. Manfred Schmider selbst wird Geldwäsche vorgeworfen. Zudem sollen nach der Vorstellung der Ankläger hohe Geldbußen gezahlt werden. Ursprünglich hatten die Staatsanwälte auch beantragt, den größten Teil des Schmider-Vermögens in der Schweiz einzuziehen und Geschädigten des Flowtex-Betrugs zu übergeben. Darüber kann nun nur noch in einem Zivilverfahren in Meilen am Zürichsee entschieden werden, das bereits seit 2012 anhängig ist.

(dpa)
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