Berlin Firmen sollen Kleingeräte schneller abschreiben können

Berlin · Die Koalition verbessert für die drei Millionen deutschen Unternehmen ab 2018 den steuerlichen Sofortabzug von kleineren Anschaffungen: Firmen sollen Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, Telefone oder Laptops in größerem Umfang als bisher unmittelbar steuermindernd abschreiben können. Eine Grundsatzeinigung der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass der bisherige Grenzwert für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro mindestens verdoppelt werden soll. Der endgültige Wert soll sich im Korridor zwischen 800 und 1000 Euro bewegen. Eine Einigung über den Betrag wollen die Fraktionen noch in dieser Woche erreichen. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat der Erhöhung bereits zugestimmt.

Ziel ist nach Angaben der wirtschaftspolitischen Sprecher von Union und SPD, Joachim Pfeiffer und Bernd Westphal, die Gesetzesregelung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Danach müsste der Bundestag noch vor der Sommerpause darüber entscheiden und auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Neuerung könnte dann ab 1. Januar 2018 gelten.

"Das ist eine gute Nachricht für den Mittelstand und das Handwerk", sagte Pfeiffer. Westphal hob hervor, dass vor allem kleinere, mittelständische Unternehmen davon profitieren würden. Für sie bringe die Anhebung eine erhebliche Entlastung von bürokratischen Pflichten. Zudem bedeute sie für Unternehmen, die Wirtschaftsgüter ansonsten über fünf Jahre oder länger abschreiben müssten, einen kurzfristigen Zugewinn an Liquidität.

Die Kosten der Grenzwert-Erhöhung für die Finanzminister von Bund und Ländern betragen im Jahr der Einführung mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die stehen dann in den Betrieben etwa für Investitionen zur Verfügung. Diese Summe wird in den folgenden Jahren in den Kassen des Staates aber wieder eingespielt, weil dann Teilabschreibungen ausbleiben.

(rtr/mar)
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