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Was tun, wenn ich die Gasrechnung nicht bezahlen kann?

Erst bei einem Zahlungsrückstand vom Doppelten des monatlichen Abschlags oder der Vorauszahlung droht laut der Verbraucherzentrale der Strom- oder Gas-Stopp. Gibt es keine Vereinbarung über Abschlags- oder Vorauszahlungen, muss der Rückstand ein Sechstel der Jahresrechnung erreichen, wenigstens muss er 100 Euro betragen. Die Energieversorger dürfen nicht einfach den Hahn zudrehen. Erstmal kommt eine Zahlungserinnerung, inklusive einer Mahngebühr von rund zwei Euro. Erst wenn zwei Mahnungen erfolgt sind und der Energieversorger die Sperrung angekündigt hat, droht die Sperre. Mit der Ankündigung der Sperre muss den Kunden eine Ratenzahlung angeboten werden. Wenn Sie Zahlungsunfähig sind, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit ihrem Energieversorger auf. Holen Sie sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung.
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