Wege aus der Schwarzarbeit Viele Haushaltshilfen arbeiten nun legal

Berlin · In privaten Haushalten hat sich die Zahl der legal Beschäftigten auf 350.000 verdreifacht. Es gibt viele Wege aus der Schwarzarbeit: Minijob, Anstellung auf Steuerkarte oder Gründung eines Unternehmens.

Die Zahl der legalen Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten hat sich in Deutschland seit dem Jahr 2005 auf über 350.000 nahezu verdreifacht. Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach stieg die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse in Haushalten von 119.000 im Jahr 2005 auf knapp 320.000 bis Juni 2014. Gleichzeitig haben Haushalte in dieser Zeit deutlich mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen: Ihre Zahl stieg von knapp 32.000 im Jahr 2005 auf 42.500 bis Mitte 2013. "Der durchschnittliche Bruttoverdienst einer im Privathaushalt geringfügig beschäftigten Person lag bei durchschnittlich 180,62 Euro je Monat", heißt es in der Antwort des Ministeriums. Das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt einer im Privathaushalt sozialversicherungspflichtig angestellten Vollzeit-Hilfe betrug 2960 Euro.

Die Steuermindereinnahmen durch die steuerlichen Absetzbarkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen beziffert die Bundesregierung für 2014 auf rund 410 Millionen Euro. Davon entfielen 340 Millionen Euro auf die Minijobs in den Privathaushalten. Der Staat will mit den Vergünstigungen die Schwarzarbeit bekämpfen. Nach Untersuchung des Linzer Experten Friedrich Schneider macht Schwarzarbeit in Privathaushalten 15 Prozent der gesamten Schattenwirtschaft in Deutschland aus. Schätzungen zufolge arbeiten hier zu Lande etwa vier Millionen Menschen schwarz gegen Entgelt in privaten Haushalten. Und so können Putzhilfe oder Kinderfrau legal arbeiten:

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Minijob Am einfachsten ist es, die Putzhilfe oder Kinderfrau bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Unter www.minijob-zentrale.de lässt sich ein Haushaltsscheck herunterladen, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausfüllen. Bei einer "haushaltsnahen Dienstleistung" zahlt der Arbeitgeber auf den Lohn in der Regel pauschal 14,44 Prozent an Sozialabgaben und Steuern. Bekommt die Hilfe 400 Euro im Monat, muss der Arbeitgeber darauf 57,76 Euro an Abgaben zahlen. Die Minijob-Zentrale zieht diese ein. Im Gegenzug kann die Familie einen Teil steuerlich absetzen. Bei Minijobs ermäßigt sich ihre Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Arbeitgebers, maximal um 510 Euro im Jahr.

Das Problem: Ein Arbeitnehmer darf mehrere Minijobs haben, zusammen dürfen diese ihm aber nicht mehr als 450 Euro im Monat bringen. Wer einen Hauptjob hat, darf nebenher sogar nur noch einen Minijob haben. Daher gibt es nicht genug Putzhilfen, die auf Minijob-Basis arbeiten wollen. Eine Haushälterin oder Kinderfrau arbeitet und verdient ohnehin oft mehr.

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Auf Steuerkarte Bei höheren Verdiensten muss ein Haushalt seine Hilfe oder Kinderfrau auf Steuerkarte anmelden. Er wird zum normalen Arbeitgeber. Viele übergeben die Abrechnung dem Steuerberater, dies ist aber nicht zwingend. Der Haushalt beantragt dann bei der Arbeitsagentur eine Betriebsnummer, die er für alle Vorgänge benötigt. Mit Hilfe eines Abgabenrechners, den Krankenkassen online anbieten, berechnet er Sozialabgaben und Lohnsteuer. Der Haushalt führt die Sozialabgaben an die Kasse des Arbeitnehmers ab. Das Programm der Kassen (www.gkvnet-ag.de), über das man den Arbeitnehmer verwaltet, ist komfortabel. Ärger macht das Finanzamt. Hier muss der Haushalt mit dem Programm "Elstam" Arbeitnehmer-Stammdaten anlegen, mit "Elster" regelmäßig die Lohnsteuer melden und eine Jahresbescheinigung erstellen. Es gibt zwar eine Elster-Hotline (0800-5235055). Viele klagen aber über Warteschleifen, ungeduldige oder schlecht informierte Hotline-Mitarbeiter.

Immerhin lässt sich steuerlich ein höherer Betrag geltend machen. Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren lassen sich zu zwei Dritteln als Sonderausgabe absetzen, maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr.

Putzhilfe als Unternehmerin Einige Putzfrauen haben sich als Ein-Frau-Unternehmen selbstständig gemacht. Sie können - anders als beim Minijob - unbegrenzt viele Auftraggeber haben. Die Putz-Unternehmerin ist selbst für ihre Einkommensteuer, Kranken- und Rentenversicherung verantwortlich. Sie verlangt eine entsprechend hohe Vergütung, die sie dem Haushalt in Rechnung stellt. Dazu muss er 19 Prozent an Umsatzsteuer zahlen.

Das Ganze ist zwar nicht billig, aber unbürokratisch. Und es senkt die Steuerlast. Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausreinigung oder Gartenpflege) können bis zu 20 Prozent der Kosten (maximal 4000 Euro pro Jahr) abgezogen werden.

Dienstleistungsagentur Diese Regeln gelten entsprechend, wenn man eine Agentur beauftragt, bei der die Putzhilfen angestellt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Der Haushalt kauft unbürokratisch nur die gewünschte Zahl an Arbeitsstunden ein.

Für alle Lohn und Abgaben müssen überwiesen werden. Barzahlungen erkennt der Fiskus nicht an. Zudem sollte jede Putz- oder Kinderfrau eine Unfallversicherung haben. Im Minijob ist sie enthalten, in den anderen Fällen kann man sie günstig bei der Unfallkasse (www.unfallkasse-nrw.de) abschließen.

(mar)
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