Verbraucherrechte PKV-Versicherte können bei höheren Beiträgen Tarif wechseln

Hamburg · Fast jedes Jahr das gleiche Bild: Private Krankenversicherungen heben ihre Beiträge zum Jahreswechsel oft an. Das ist 2020 offensichtlich nicht anders: Erste Versicherungen haben bereits angekündigt, ihre Tarife zum 1. Januar 2021 anzuheben. Was Sie tun können.

 Eine Karte mit der Aufschrift „Privatversicherte“ (Symbolbild).

Eine Karte mit der Aufschrift „Privatversicherte“ (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Wer die gestiegenen Kosten nicht zahlen will oder kann, hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg die Möglichkeit von einem teuren Tarif in einen preisgünstigeren mit gleichen Leistungen zu wechseln. Dieses Recht haben Verbraucher sowohl in einer Vollkosten- als auch in einer Zusatzversicherung. Wer von seinem Versicherer abgewimmelt wird, sollte hartnäckig bleiben, raten die Verbraucherschützer.

Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Versicherung blieben die Rechte aus dem alten Vertrag und die Altersrückstellungen erhalten. Das Alter und der Gesundheitszustand dürften bei der Bemessung der Prämie nur dann berücksichtigt werden, wenn Mehrleistungen vereinbart werden oder der Selbstbehalt reduziert werden soll.

Sieht der neue Tarif keine höheren oder umfassenderen Leistungen vor als der vorherige, dürfe die Versicherung weder einen Risikozuschlag noch eine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Dasselbe gelte, wenn mögliche Mehrleistungen des neuen Tarifs vertraglich ausgeschlossen werden. Ratsam ist es deshalb, sich vor dem Wechsel noch einmal zu überlegen, welche Leistungen versichert sein sollen.

(felt/dpa)
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