Bundesverfassungsgericht Marode Staatsanleihen: Karlsruhe legt Streit dem EuGH vor
Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hält den Ankauf maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für rechstwidrig. Dennoch überlasst er die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof.
Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem sogenannten OMT-Progamm ("Outright Monetary Transactions") ihre Kompetenzen überschritten habe. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss legen sie ihren Luxemburger Kollegen eine Reihe von Fragen vor. Die EZB reagierte mit einer knappen Stellungnahme: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist."
Im OMT-Beschluss ist vorgesehen, dass die EZB Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe ankaufen kann, sofern sich diese Staaten im Rahmen der Euro-Hilfsmaßnahmen zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichten. Bislang ist es noch nie zu Anleihekäufen nach diesem Beschluss gekommen. Der Beschluss gilt aber als entscheidende Maßnahme der EZB in der Euro-Krise: Allein die Ankündigung der Möglichkeit unbegrenzter Anleihekäufe im September 2012 sorgte für eine Beruhigung der Märkte.
Dennoch sprechen nach Auffassung des Zweiten Senats gewichtige Gründe dafür, dass der OMT-Beschluss über "das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht". Denn die EZB dürfe nach den Europäischen Verträgen keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben. Außerdem gehen die Richter davon aus, dass der Beschluss gegen das im europäischen Recht festgeschriebene Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. Das würde eine "offensichtliche und strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung" bedeuten.
Die Karlsruher Richter halten es jedoch für möglich, den OMT-Beschluss einschränkend auszulegen, so dass er mit EU-Recht vereinbar wäre. Das muss jetzt der EuGH prüfen. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen. Das Bundesverfassungsgericht war in der Vergangenheit kritisiert worden, weil es sich auch in Fragen der europäischen Integration eine Prüfungskompetenz vorbehält.
Mit ihrer Entscheidung haben die Verfassungsrichter den umfangreichen Prozessstoff aus den zahlreichen Klagen gegen die Euro-Rettungsmaßnahmen geteilt: Während die Frage der EZB-Kompetenzen nun in Luxemburg geklärt wird, soll eine Entscheidung über die deutsche Beteiligung am permanenten Rettungsschirm ESM ("Europäischer Stabilitätsmechanismus") am 18. März verkündet werden. Bereits im September 2012 hatte das Gericht im Eilverfahren die deutsche Beteiligung am ESM unter Auflagen gebilligt. Der Beschluss vom Freitag war innerhalb des Zweiten Senats umstritten: Zwei Richter stimmten gegen die Entscheidung. Sie halten die Anträge der Kläger gegen das OMT-Programm für unzulässig.
Die Reaktionen der Kläger waren geteilt: Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sagte in einer Pressemitteilung, der Beschluss sei ein "zentraler Zwischenerfolg in unserem Kampf gegen die Aushöhlung der vom Grundgesetz gesicherten Demokratie". Der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Starbatty hingegen reagierte mit mit scharfer Kritik. "Damit hat das Bundesverfassungsgericht de facto abgedankt", sagte Starbatty der FAZ (Samstagsausgabe). "Niemand braucht zukünftig das Verfassungsgericht noch anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, an den EuGH weitergeleitet werden."
Die Bundesregierung setzt nach dem Karlsruher Beschluss darauf, dass der Europäische Gerichtshof rasch Klarheit über die Euro-Krisenpolitik schafft. Nun sei es unter anderem möglich, dass offene Fragen beim Euro-Rettungsschirm ESM zügig beantwortet würden, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Freitag in Berlin. Der Bund hatte bereits im mündlichen Verfahren in Karlsruhe auf die Zuständigkeit des EuGH verwiesen.
Offen ist, wie lange die Luxemburger Richter für ein Urteil brauchen werden. Beim Europäischen Gerichtshof lag die Anfrage aus Karlsruhe am Freitag noch nicht vor. Von der Ankündigung eines nationalen Gerichts bis zur Vorlage in Luxemburg dauere es erfahrungsgemäß Tage bis Monate, erläuterte die Pressestelle.
Vergleichbare Verfahren beim EuGH, bei denen ein nationales Gericht um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht bittet, dauern in der Regel knapp 16 Monate. Für dringliche Fälle gibt es die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens, bei dem das Urteil meist nach vier bis sechs Monaten verkündet wird.