Auch für Bestandskunden ING Deutschland senkt Freigrenze für Strafzinsen auf 50.000 Euro

Frankfurt · Nach der Postbank und der Commerzbank senkt nun auch die ING Deutschland die Freigrenze für Strafzinsen auf Einlagen. Bisher galt die Verwahrgebühr nur für Neukunden - auch das soll sich ändern.

 Der Hauptsitz der ING Bank in Brüssel (Archivfoto).

Der Hauptsitz der ING Bank in Brüssel (Archivfoto).

Foto: dpa/Stephanie Lecocq

Ab November verlangt sie von Bestands- und Neukunden für Sparbeträge ab 50.000 Euro eine Verwahrgebühr von 0,5 Prozent, wie die Deutschlandtochter der niederländischen Bank ING am Montag mitteilte. Bisher wurde diese Gebühr für Einlagen ab 100.000 Euro fällig und galt nur für Neukunden.

„Bisher haben wir die Kosten, die durch sinkende Zinsmargen und den negativen Einlagenzins der EZB entstehen, durch unser bestehendes Produktportfolio weitgehend ausgleichen können“, sagte ING-Deutschlandschef Nick Jue. „Allerdings steigen die Einlagen weiter, auch weil viele Wettbewerber bereits ein Verwahrentgelt für Privatkunden eingeführt haben.“

Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von den Banken seit 2014 Strafzinsen für bei ihr geparktes Geld. Immer mehr Banken geben dies mittlerweile an Kunden weiter, da ihre Erträge durch die seit Jahren herrschenden Niederigzinsen ohnehin unter Druck sind. Die zur Deutschen Bank gehörende Postbank senkte die Freigrenzen für Spareinlagen auf 50.000 Euro bei Girokonten und 25.000 Euro bei Tagesgeldkonten. Die Commerzbank erhebt ab August für Einlagen ab 50.000 Euro Strafzinsen.

Die ING Deutschland ändert ihr Gebührenmodell zum 6. Juli. Das Verwahrentgelt werde dann ab Anfang November fällig, erklärte das Institut. Von den neun Millionen Bestandskunden seien etwa 750.000 von den Gebühren betroffen. Sie sollen in den kommenden Wochen angeschrieben und um Zustimmung gebeten werden.

(ahar/Reuters)
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