So viel kostet eine Scheidung: Kosten und gesetzliche Regeln
Die Scheidung der Ehe kann nicht nur emotional, sondern auch finanziell zermürbend sein.
Wie lange dauert es, sich scheiden zu lassen?
Ehepaare sind dazu verpflichtet, mindestens ein Jahr vor dem Scheidungsantrag bereits getrennt zu leben. Wird das Trennungsjahr nicht eingehalten, kann das Gericht den Scheidungsantrag zurückweisen. In der Regel dauere die Scheidung mit Versorgungsausgleich etwa sechs bis acht Monate, sagt Stefan Specks, Anwalt für Familienrecht in Düsseldorf. Addiert ergibt das also mindestens anderthalb Jahre.
Was kostet die Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Je nach Dauer und Konflikten können die Kosten variieren. Gesetzlich dürfen die Scheidungskosten nicht unter 3.000 Euro, auch nicht über eine Million Euro liegen.
Die Kosten für Gericht und Anwälte hängen vom Verfahrenswert ab, der vom Richter im letzten mündlichen Verhandlungstermin festgelegt wird. Dafür werden die letzten drei Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammengezählt. Pro Kind werden etwa 250 Euro vom Einkommen abgezogen, und zusätzlich werden etwa zwei bis fünf Prozent des Vermögens hinzugerechnet.
Beim Versorgungsausgleich werden die Altersvorsorge-Ansprüche, die während der Ehe erworben wurden, hälftig aufgeteilt.
Wie wird das Vermögen nach der Scheidung geteilt?
Wenn sich Paare nicht einigen können, wie Vermögensgegenstände aufgeteilt werden, greift der Zugewinnausgleich. Dieser zählt das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde und macht hiervon Halbe-Halbe. Vermögen, das in die Ehe eingebracht wurde, wird dabei nicht berücksichtigt. Auch Geschenktes und Geerbtes fällt in das Anfangsvermögen, das nicht aufteilt wird. Wenn dieses aber während der Ehe an Wert zugenommen hat, beispielsweise bei einer Immobilie, wird die Wertsteigerung im Zugewinnausgleich mitberücksichtigt.
Was passiert mit dem Kind bei einer Scheidung?
In der Regel sollten Eltern mit dem Kind gemeinsam klären, wo es wohnen möchte. Ist keine Einigung möglich, kann ein Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht gestellt werden. Dort wird nach Wohl des Kindes entschieden. Der Elternteil, der das Kind betreut, erhält Betreuungsunterhalt, während der andere Elternteil monatlich festgelegten Barunterhalt zahlen muss. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Alter und Anzahl der Kinder.