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So erhalten Rentner und Pensionäre die Energiepauschale

Wer am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat, erhält die Energiepreispauschale, 300 Euro brutto. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland, betont die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Wer einen Minijob hat oder gar eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sollte bereits im September vom Arbeitgeber 300 Euro brutto erhalten haben. Für diese Rentner soll es eigentlich keine zweite Energiepauschale geben. Allerdings erhalten die arbeitenden Rentner im Dezember 2022 doch eine Zahlung von der Rentenkasse, die sie dann in der Steuererklärung für 2022 angeben und zurückzahlen müssen. Die 223.000 Pensionäre des Landes Nordrhein-Westfalen sollen ebenfalls 300 Euro brutto als Energiepauschale erhalten. Ob das Geld wie bei den Rentnern im Dezember kommt, ist aber noch offen. Wenn die Pensionäre nebenher noch eine Rente beziehen, oder arbeiten, werden die Energiepreispauschale nur einmal erhalten. Wie der Datenabgleich mit der Rentenversicherung oder den Arbeitgebern erfolgt, ist noch offen.

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