Rente mit 63 Höhere Rente durch Sonderzahlung

Service | Düsseldorf · Viele Menschen wollen schon mit 63 Jahren aus dem Arbeitsleben aussteigen. Aber die Abschläge sind hoch. Der Ausweg: Mit Einmalzahlungen kann man die Rente erhöhen und zugleich Steuern sparen.

Ältere Menschen sitzen auf einer Bank. (Symbolfoto)

Ältere Menschen sitzen auf einer Bank. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Wovon träumen viele Arbeitnehmer? Schon mit 63 Jahren oder etwas später in Rente gehen. Dabei könnte ein neuer Plan des Staates einen solchen Schritt attraktiver machen: Frührentner sollen künftig unbegrenzt weiteres Geld neben der Rente verdienen können, ohne dass die vorzeitige Rente gekürzt wird. „Das kann für manche Bürger den Traum vom frühen Ruhestand attraktiver machen“, sagt Petra Anton von der Evolog-Rentenberatung in Hürth bei Köln, „allerdings müssen viele Details bei einem vorzeitigen Rentenstart abgewogen werden.“

Tatsächlich gibt es mehr Wege als breit bekannt, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Die Deutsche Rentenversicherung hat vor rund zwei Jahrzehnten die Option eingeführt, bereits mit 63 in Rente zu gehen, obwohl ja jeder Jahrgang eigentlich etwas länger arbeiten soll. Nutznießer der Regelung erhalten die Option, die Abschläge durch Zusatzbeiträge wenigstens teilweise aufzufüllen. Dies machen immer mehr Bürger. „Die Pluspunkte der freiwilligen Zusatzbeiträge zum Aufpeppen der früheren Rente sprechen sich rum“, sagt Werner Siepe, Finanzexperte aus Erkrath.

Voraussetzung für die Rente mit 63 ist, dass der Beitragszahler beim Rentenstart 35 Versicherungsjahre erreicht. Dazu zählen aber auch Wehr- und Zivildienst, teilweise Schul- und Studienzeiten sowie Zeiten für Kindererziehung, längere Krankheiten oder Pflege mit.

Der Versicherte muss für jeden Monat, den er oder sie vor dem vorgesehenen Renteneintrittsalter aufhört, einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Das sind für ein Jahr 3,6 Prozent, für drei Jahre 10,8 Prozent, für vier Jahre sogar 14,4 Prozent. Die Einschnitte sind aber in Wahrheit deutlich höher, weil man im vorgezogenen Ruhestand keine Beiträge mehr zahlt. Die Ausgleichszahlungen puffern nur ab, dass man die Rente schon früher und damit länger erhält, sie gleichen nicht die fehlenden Beiträge aus.

Aktuell verdient ein Durchschnittsverdiener in Westdeutschland im Schnitt 38.901 Euro im Jahr. Pro Jahr durchschnittlicher Einzahlung steigt die Monatsrente um 36,02 Euro. Drei Jahre fehlende Beiträge führen so zu einem weiteren Abzug von 108,06 Euro im Monat, bei Gutverdienern kann der Verlust ungefähr doppelt so hoch liegen, weil sie höhere Beiträge zahlen.

Wie lässt sich nun der prozentuale Abschlag ausgleichen? Dazu bittet man die Deutsche Rentenversicherung zu prüfen, ob man voraussichtlich mit dem 63. Lebensjahr die 35 Anwartsjahre voll haben wird. Als Antwort erhält man eine „besondere Rentenauskunft“. Aus ihr geht hervor, wie groß der Abschlag sein wird und wie viel Zuzahlung man als Ausgleich überweisen kann.

Finanzmathematiker Siepe hat für zwei Fälle von relativ gut verdienenden Arbeitnehmern ausgerechnet, wie teuer es sein kann, Einschnitte auszugleichen: Ein 1962 geborener Versicherter, der nach heutigem Stand bis zur geplanten Frührente 60 „Rentenpunkte“ angespart hätte in seinem Rentenkonto, müsste mit einem Rentenabschlag von monatlich 285,28 Euro rechnen. Die eigentlich mögliche Bruttorente in Höhe von 2.161,20 Euro würde dann auf 1.875,92 Euro nach Abzug des Rentenabschlags von 13,2 Prozent sinken. Zum Ausgleich dieses Rentenabschlags wären Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 66.020,57 Euro nötig.

Bezogen auf die reinen Bruttosummen hätte der Betroffene die eingezahlten Beiträge nach 19 Jahren und drei Monaten wieder reingeholt, in Wahrheit meistens schneller, weil die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können und darum netto nicht ganz so stark belasten.

Ein 1964 geborener Bürger müsste sogar einen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen, wenn er mit 63 Jahren in Rente gehen will. Auf 60 Rentenpunkte, die er bis zum 63. Lebensjahr angesammelt hätte, gäbe es einen Abschlag von 311,21 € Die Bruttorente von 2.161,20 Euro würde dann auf rund 1.850 Euro sinken. Zum Ausgleich wären zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse von 73.032,11 Euro erforderlich.

Diese lassen sich auf die Jahre 2022 bis 2026 verteilen. Nach 19 Jahren und 7 Monaten würde der Ausgleichsbetrag durch die Rentenabschläge wieder zurück fließen, also bei einem erreichten Alter von 82 Jahren und 7 Monaten. Dies bedeutet: Je höher die Lebenserwartung ist, umso größer der Vorteil durch die Zusatzbeiträge, rein rechnerisch lohnen sich Sonderzahlungen eher für Frauen mit ihrer höheren Lebenserwartung als für Männer.

Dabei raten Siepe oder auch Steuerberater dazu ,die Einzahlungen über mehrere Jahre zu verteilen, weil dies den Steuervorteil erhöht. Beiträge sind nämlich nur abzugsfähig, wenn sie mit de Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung den steuerlicher Höchstbetrag von 25.046 Euro für Ledige oder 50.092 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten. Außerdem bringt es eine höhere Steuerersparnis, wenn über einige Jahre hinweg jeweils einige Tausend Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden als einen sehr großen Betrag in nur einem Schlag oder zwei sehr große Beträge in zwei Jahren. „Kluges Verteilen ebnet die Steuerlast ein“, sagt Siepe.

Dabei müssen einige andere Aspekte berücksichtigt werden. Erstens: Die Sonderzahlungen gibt es ebenso wie reguläre Rentenbeiträge nicht zurück, sie erhöhen aber eventuell die Renten für Witwer oder Witwen. Dieses Jahr bringen Sonderzahlungen einen besonders hohen Vorteil, weil die Rentenversicherung wegen der Corona-Pandemie von etwas gesunkenen Durchschnittseinkommen ausgeht.

Zweitens: Künftige Renten sind zum großen Teil zu versteuern – und das trifft Gutverdiener mehr als Niedrigverdiener. Wer mit einer Professorin verheiratet ist, hat dann eventuell weniger von der höheren Rente als der Partner einer Verkäuferin, weil das höhere Einkommen des Partners dann auch zu einer höheren Steuerlast auf die eigene Rente führt.

Drittens ist interessanterweise niemand verpflichtet, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, nur weil er die Zusatzbeiträge eingezahlt hat. Man kann auch erst mit 64 oder 65 Jahren oder zum regulären Rentenstart gehen und kassiert dann eben einfach eine höhere Rente. „Bei einer solchen Konstellation hilft die Sonderzahlung, mein Geld zur Zeit von Niedrigzinsen relativ solide anzulegen“, sagt Siepe. Er ergänzt: „Falls ich dann aber doch früh sterbe, hat sich das finanziell nicht ausgezahlt.“

Wie sieht die durchschnittliche Lebenserwartung aus? Künftig 63-jährige Männer, die 1962 oder 1964 geboren sind, haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von knapp 22 Jahren. Bei Frauen sind es sogar laut Statistik noch gut 25 Jahre bis zum 88. Lebensjahr.

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