Ebay, Booklooker, AirBnb und Co Finanzamt nimmt Verkäufer auf Online-Plattformen ins Visier
Düsseldorf · Online-Plattformen wie Ebay, Vinted und Co. müssen private Händler ab diesem Jahr unter gewissen Umständen an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Wir erklären, was sich für Verkäufer jetzt ändert und wieviele Verkäufe Sie tätigen können, ohne gemeldet zu werden.
Ein altes Fahrrad, die Winterjacke aus der letzten Saison, das Babyspielzeug: Wer Gegenstände oder Kleidung nicht mehr braucht, wird diese heute schnell auf Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen oder Vinted los. Schnell, unkompliziert und in der Regel steuerfrei. Viele Verkäufer bauen sich damit ein regelrechtes Geschäft auf. Das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll das nun stärker ins Auge fassen.
Digitale Plattformen, auf denen Waren oder Dienstleistungen vermittelt werden, müssen sowohl gewerbliche wie auch private Händler ab dem 30. Verkauf in einem Zeitraum von zwölf Monaten nun dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Das Bundeszentralamt wiederum prüft die eingelaufenen Meldungen und leitet im Verdachtsfall eine Meldung an das zuständige Finanzamt weiter. Das berichtet der Bund der Steuerzahler. „Gemeldet werden Verkäufe von mehr als 29 Fällen im Jahr und mehr als 1999 Euro Gesamteinnahmen“, heißt es. Diese Meldegrenze gelte pro Plattform. Wer auf mehreren Plattformen verkauft, kann eine Meldung also trotz hoher Einnahmen umgehen. Die Meldungen müssen bis 31. Januar des Folgejahres beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen.
Doch was bedeutet das für Menschen, die online ab und zu altes Spielzeug oder Kleidung verkaufen? „Wir gehen davon aus, dass die gesetzliche Neuregelung keine großen Auswirkungen auf unsere Privatverkäufer*innen haben wird“, teilt eine Ebay-Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion mit. Der Grund: Die steuerlichen Regelungen für Nutzer und Nutzerinnen – egal ob gewerbliche oder private – hätten sich durch das neue Gesetz überhaupt nicht geändert. „Das Gesetz dient nicht zu einer Änderung der steuerlichen Regelungen für Verkäufe im Internet, sondern nur der Transparenz der selbigen.“

Die skurrilsten Ebay-Kleinanzeigen 2022
Laut Ebay-Sprecherin führten private Verkäufe in aller Regel nicht zu einer Steuerpflicht. „Dies ist schon nicht der Fall, weil bei diesen Transaktionen in der Regel kein ‚Gewinn‘ gemacht wird“, sagt sie. Denn der ursprüngliche Kaufpreis liege bei Secondhand-Verkäufen meist über dem späteren – niedrigeren – Verkaufspreis.
Ein weiterer Punkt, der eine Vielzahl von Meldungen eher unwahrscheinlich macht: Viele Käufer und Verkäufer treten zwar über Plattformen wie Vinted miteinander in Kontakt, die Zahlungsabwicklung findet aber oft über externe Wege wie PayPal oder Banküberweisung statt. „In der Regel erlangen wir keine Kenntnis darüber, ob sich Anbieter und Interessent einig werden, es also tatsächlich zu einem Verkauf kommt“, sagt eine Sprecherin von Ebay-Kleinanzeigen. Tatsächlich nachweisen lassen sich die Verkäufe also nur, wenn ein plattformeigenes Bezahlsystem genutzt wird, wie beim „großen“ Ebay.
Wann genau ein Privatverkäufer zu einem gewerblichen Käufer wird – also wann Einnahmen steuerpflichtig werden – ist übrigens schwer zu sagen. „Bislang gibt es keinen klaren Richtwert hinsichtlich der getätigten Umsätze bzw. der Umsatzhöhe, ab wann gewerbliche Einkünfte vorliegen und eine Verkaufstätigkeit nachhaltig betrieben wird“, heißt es beim Bund der Steuerzahler. Grundsätzlich komme es auf eine Wiederholungsabsicht an. Die Rechtsprechung sei da jedoch nicht eindeutig. So habe das Landgericht Berlin im Jahr 2006 entschieden, dass eine Mutter, die binnen zwei Monaten 93 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder zum Kauf angeboten hatte, sehr wohl gewerblich gehandelt habe. Andere Gerichte sahen dies in ähnlichen Fällen schon bei weniger Artikeln als erwiesen an. Jedoch habe das Oberlandesgericht Hamburg 2011 entschieden, dass bei einem Verkäufer keine unternehmerische Tätigkeit vorliege – obwohl er innerhalb weniger Wochen 680 Auktionen im Internet durchgeführt hatte. Hintergrund war, dass es sich um einheitliche Artikel einer zusammenhängenden Sammlung gehandelt habe.
Ebay empfiehlt, dass sich Verkäufer im Einzelfall bei Fragen an ihren Steuerberater wenden. Auf Nachfragen unserer Redaktion konnte keine der angefragten Plattformen Auskunft geben, wie viele Nutzer die Schwellenwerte für das Jahr 2023 wohl überschreiten werden. Sowohl Kleinanzeigen als auch Vinted gehen aber aufgrund der Transaktionen vergangener Jahre von einer niedrigen Anzahl bzw. einem kleinen Prozentsatz der Mitglieder aus.
Wer sich unsicher ist, ob er gewerblich eingeschätzt wird, weil er beispielsweise eine Haushaltsauflösung über eine der Plattformen unter die Leute bringt, sollte seine Verkäufe dokumentieren und auf Anfrage des Finanzamtes schnell belegen können, was und wie viel woher verkauft wurde.