Ideen des Union-Arbeitnehmerflügels Neue Pläne für die Rente für Selbstständige

Berlin · Der Arbeitnehmerflügel der Unions-Fraktion im Bundestag will auch Selbstständige zum Schutz vor Altersarmut in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. "Jetzt ist die Zeit gekommen, auch für die Selbstständigen eine verpflichtende Regelung zu treffen", sagte der Vorsitzende der Unions-Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß (CDU), am Montag in Berlin.

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Foto: Getty Images

Er plädierte für eine Versicherungspflicht mindestens für die Dauer, bis ein Anspruch auf eine Altersrente in Höhe der Grundsicherung bestehe. Wer über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sei, könne davon befreit werden.

Der Widerspruch vom Koalitionspartner FDP kam prompt. "Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung machen wir definitiv nicht mit", sagte FDP-Vizefraktionschef Heinrich Kolb der Nachrichtenagentur Reuters. Die FDP könne sich zwar eine Pflicht für Selbstständige vorstellen, für das Alter vorzusorgen. Die Form der Vorsorge, etwa durch eine Versicherung oder Immobilienbesitz, müsse ihnen aber freigestellt sein.

Weiß sagte, ein Kompromiss sei eine Frage der Verhandlungen im Rahmen des von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angestoßenen Rentendialogs. Am Ende werde eine Paketlösung stehen. Die Beratungen über Vorkehrungen gegen eine wachsende Altersarmut dauern noch an. Von der Leyen hatte eine neue Zuschuss-Rente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und höhere Freibeträge für Rentner bei eigenem Erwerbseinkommen zusätzlich zur Rente vorgeschlagen.

Auch bei der Erwerbsminderungsrente will die Arbeitnehmergruppe weiter gehen als von der Leyen. Die letzten vier Jahre vor Beginn der Erwerbsminderungsrente sollten bei der Berechnung der Rente höher bewertet werden, wenn der Betroffene bereits krankheitsbedingt Lohneinbußen habe hinnehmen müssen, sagte Weiß. Er verwies auf Zahlen der Rentenversicherung, dass fast jeder zehnte Erwerbsminderungsrentner auf zusätzliche Zahlungen der staatlichen Grundsicherung angewiesen ist.

Zudem will die Arbeitnehmergruppe im Rentenrecht stärker Zeiten berücksichtigen, in denen Arbeitnehmer zuhause Angehörige gepflegt haben. Ein Jahr Kindererziehung schlage derzeit mit einer zusätzlichen Monatsrente von 27,47 Euro zu Buche, während die Pflege eines Angehörigen in der Pflegestufe Drei mit einem Rentenaufschlag von 20,85 Euro schlechter bewertet sei. Weiß forderte, Zeiten für Pflege der Kindererziehung gleichzustellen.

(REU)
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