Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten Neue EU-Mehrwertsteuerregeln lassen Kosten für Online-Einkäufe teils steigen

Brüssel · Die neuen EU-Mehrwertsteuerregeln treten ab 1. Juli in Kraft. Ab dann könnten Produkte, die online außerhalb der EU bestellt werden, mehr kosten. Gleichzeitig sollen versteckte Kosten vermieden werden.

Eine Frau mit einem neuen Paar Schuhe, einer Kreditkarte und ihrem Smartphone in der Hand.

Eine Frau mit einem neuen Paar Schuhe, einer Kreditkarte und ihrem Smartphone in der Hand.

Foto: Kittiphan - stock.adobe.com/Verband der Wellpappen-Industrie e. V.

Wer kleinere Waren aus Nicht-EU-Staaten wie China oder den USA im Internet bestellt, muss ab Donnerstag teils mit höheren Kosten rechnen. Ab dann muss in der EU auch für Produkte mit einem Wert unter der bisherigen Freigrenze von 22 Euro Umsatzsteuer abgeführt werden. In Deutschland gilt der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für einige Produkte fallen sieben Prozent an. Der eigentliche Zoll gilt weiter für Waren mit einem Wert ab 150 Euro.

Kundinnen und Kunden sollen künftig aber auch vor Überraschungen geschützt werden. Wer bisher Waren von außerhalb der EU bestellt hatte, war teils noch mit versteckten Zusatzkosten für Zoll- oder Kurierdienste konfrontiert. Künftig soll der angegebene Preis auch der Endpreis sein. Händler sollen sich dafür auf einer Plattform registrieren, die ihnen die Abrechnung der Mehrwertsteuer erleichtert.

Die EU will mit den neuen Vorschriften verhindern, dass Händler aus Nicht-EU-Staaten ihre hiesigen Wettbewerber unterbieten können. Außerdem sollen dadurch Steuerschlupflöcher geschlossen werden, die den EU-Staatskassen geschätzt sieben Milliarden Euro jährlich kosten.

(c-st/dpa)
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