Heizen im Winter Was ist dem Mieter überlassen und was muss der Vermieter tun?

Düsseldorf · In Anbetracht schwindelerregender Energiekosten blicken viele Mieter bangend auf die nächste Nebenkostenabrechnung und Abschlagszahlungen. Was können sie tun, um Verbrauch und Kosten zu senken und was ist Sache des Vermieters?

Heizen macht rund 70 Prozent des Energieverbrauchs im Haushalt aus.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Energieversorger haben die Preise bereits erhöht – den meisten Mietern steht der Zahlungsschock durch höhere monatliche Abschlagszahlungen und die endgültige Nebenkostenabrechnung allerdings noch bevor. Denn die Kosten für Heizung und Warmwasser des Jahres 2022 liegen erst Ende 2023 schwarz auf weiß im Briefkasten. Wie hoch sie ausfallen, liegt jedoch nur bedingt in der Hand der Mieterinnen und Mieter. Diese können zwar Heizung und Warmwassertherme herunterdrehen, um so ihren Verbrauch und damit die Energiekosten zu senken. Auf den energetischen Zustand ihrer Mietwohnung oder des gemieteten Hauses haben sie meist hingegen keinen Einfluss. Da stellt sich die Frage: Was kann man vom Vermieter verlangen, was als Mieter selbst tun, um Verbrauch und Kosten zu senken, und was darf man als Mieter überhaupt auf eigene Faust tun?